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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgende Beschlüsse:

 

1.     Der Rat der Stadt Rheine nimmt die in Anlage 1 der Vorlage genannten Einwendungen nach § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NW zur Kenntnis und beschließt, aufgrund der Einwendungen keine Änderungen des Haushaltsplanentwurfes vorzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 

2.     Der Rat der Stadt Rheine beschließt, dem der Vorlage als Anlage 2 beigefügten Antrag gem. § 24 Gemeindeordnung NW auf Senkung des Hebesatzes für die Grundsteuer B nicht zu folgen.

 

Abstimmungsergebnis:          40 Ja- Stimmen

                                               2 Nein-Stimmen

 

 

3.     Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß §§ 78 – 80 Gemeindeordnung NW die als Anlage 3 der Vorlage beigefügte Haushaltssatzung für das Jahr 2017 einschließlich der Anlagen in der Fassung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2017 unter Berücksichtigung der von den Fachausschüssen und dem Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagenen sowie der in der Begründung unter Buchstabe B Ziffer 3 dargestellten Änderungen.

 

Abstimmungsergebnis:          40 Ja- Stimmen

                                               2 Nein-Stimmen

 

 

4.     Der Rat der Stadt Rheine beschließt die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (§ 84 Gemeindeordnung NW).


Abstimmungsergebnis:          40 Ja- Stimmen

                                               2 Nein-Stimmen