Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 6, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

0:54:30

 

Für Herrn Doerenkamp stellt sich die Frage, warum der Rat in dieser Angelegenheit eine Entscheidung treffen müsse. Wenn der Gleichstellungsplan eine Handlungsanweisung für die Verwaltung sein solle, dann wolle er als Mitglied des Rates auch eine Kontrollfunktion wahrnehmen können. Dieses sei mit dem vorgelegten Gleichstellungsplan nicht möglich, denn er entspreche nicht der aktuellen Gesetzesgrundlage. Daher könne er den Gleichstellungsplan auch nicht beschließen.

Er könne auch nicht erkennen, dass dieser Gleichstellungsplan in der Vergangenheit umgesetzt worden sei. Die Verwaltung schreibe, dass in jeder Auswertung die Frauenquote dargestellt werden solle. Wenn er sich dann den Stellenplan anschaue, komme er zu der Erkenntnis, dass diesem Ansatz nicht Rechnung getragen werde.

Er sei insofern nicht bereit, heute dem Gleichstellungsplan zuzustimmen. Vielmehr empfehle er dem Bürgermeister, das Papier zu unterschreiben und für die Verwaltung als Maxime vorzugeben, zumal der Rat auf Personalentscheidungen in den verschiedenen Bereichen überhaupt keine Einflussmöglichkeit habe.

Als Mitglied des Rates werde er zur Kenntnis nehmen, dass mit der vorliegenden Vorlage der Frauenplan als Gleichstellungsplan fortgeschrieben worden sei und dass hierbei noch weiterer Handlungsbedarf bestehe.

 

Frau Floyd-Wenke hat Verständnis für die von Herrn Doerenkamp vorgebrachten Bedenken und merkt kritisch an, dass sie kein Verständnis dafür habe, dass ein Gleichstellungsplan, der schon im Dezember 2015 ausgelaufen sei, nicht schon im Jahre 2016 fortgeschrieben worden sei. Sie empfiehlt der Verwaltung, sich im Vorfeld einmal den Gleichstellungsplan des Kreises Steinfurt anzuschauen, der auch vom Kreis angewandt werde. Ferner empfiehlt sie, sich auch noch einmal über den Geltungsbereich des Gleichstellungsplanes Gedanken zu machen, der evtl. auch für die städt. Tochterunternehmen oder sogar für die gesamte Stadt Rheine ausgeweitet werden könnte. Ferner erwarte sie auch, dass künftig im Rat jährlich über die Umsetzung der Ziele des Gleichstellungsplanes berichtet werde. Wenn der Rat in dieser Angelegenheit Entscheidungen treffen solle, dann wäre es auch sinnvoll, ein politisches Begleitgremium zu installieren, dass bei der Fortschreibung des Gleichstellungsplanes von Anfang an eingebunden sei. Insofern bittet sie um Verständnis, wenn ihre Fraktion dem heutigen Gleichstellungsplan nicht zustimmen werde.

 

Frau Reinke zeigt sich verärgert über die Beratungsvorlage. Nach dem Gleichstellungsgesetz sollten Frauen gefördert werden, wogegen grundsätzlich auch nichts einzuwenden sei. Nicht akzeptabel sei es aber, wenn dabei von den Frauen immer mehr erwartet würde, indem sie noch mehr leisten sollten als bisher, um in Spitzenpositionen zu gelangen. Sie gibt zu bedenken, dass von den Frauen, die nun mal die Kinder bekämen, gleichzeitig erwartet werde, dass sie halbtags oder sogar ganztags arbeiten sollten, um Spitzenpositionen besetzen zu können. Sie würde sich wünschen, dass nicht der Gleichstellungsplan, sondern ein Familienförderplan novelliert bzw. erstellt werden sollte. Auch müssten die Männer in der Familie mehr mit in die Verantwortung gezogen werden. Sie verweist dabei auf die Seite 6 des der Vorlage beigefügten Gleichstellungsplanes, wo erst unter dem Buchstaben o) die Erhöhung des Männeranteils an der Eltern-/Beurlaubungszeit eingefordert werde. Diese Forderung müsste in der Prioritätenliste viel weiter vorne aufgeführt werden.

 

Herr Brunsch erklärt, dass auch die FDP-Fraktion dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde, weil sie auf die Herausgabe der Handlungsempfehlungen zur Aktualisierung des Gesetzes warten wolle.

 

Frau Hoelzel bezieht sich auf die vorherigen Wortmeldungen und stellt klar, dass der Rat gemäß § 5 Abs. 4 des Landesgleichstellungsgesetzes die Entscheidung über die Novellierung des Frauenförderplanes als Gleichstellungsplan zu beschließen habe. Die redaktionellen Änderungen seien vorgenommen worden, weil die Verwaltung sonst handlungsunfähig wäre, sodass bestimmte personelle Entscheidungen nicht mehr getroffen werden könnten, weil das Landesgleichstellungsgesetz bereits im Dezember 2016 in Kraft getreten sei. Der Gleichstellungsplan sei nicht weiter fortgeschrieben worden, weil mit einer früheren Entscheidung des Gesetzgebers gerechnet worden sei. Auch die angekündigten Handlungsempfehlungen des Landes lägen noch nicht vor und würden vermutlich auch in diesem Jahr nicht mehr herausgegeben. Daher seien heute auch nur die redaktionellen Änderungen dem Rat vorgelegt worden.

Die von Frau Floyd-Wenke angemahnten jährlichen Umsetzungsberichte würden ohnehin dem Rat künftig vorgelegt, weil das Gesetz dieses auch vorschreibe.

Auch würde sie sich darüber freuen, wenn die Fraktionen die Gleichstellungsbeauftragte dabei unterstützen und begleiten würden.

 

Herr Grimberg ergänzt, dass die Vorlage im vorletzten Absatz der Begründung nicht aktualisiert worden sei, denn die gesetzlichen Bestimmungen seien sehr wohl bei der Novellierung des Frauenförderplanes berücksichtigt worden. Insofern sei der Einwand von Herrn Doerenkamp zwar berechtigt, aber nicht zutreffend gewesen. Der aktuell vorliegende Frauenförderplan beinhalte somit die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen. Somit würden auch jetzt schon Maßnahmen eingeleitet, wie z. B. die alternierende Telearbeit, damit Frauen auch die Möglichkeit bekämen, ihre Arbeit von zu Hause aus zu verrichten. Mit dem neuen Frauenförderplan sollten auch Zielsetzungen festgelegt werden, über deren Erreichung im Rat künftig Sachstandsberichte abgegeben würden.

 

Frau Floyd-Wenke und Herr Doerenkamp sprechen sich für die Vertagung dieses Tagesordnungspunktes aus, wobei Herr Doerenkamp die Verwaltung bittet, bei der nächsten Vorlage in dieser Angelegenheit auch einmal aufzuzeigen, wie sich der Frauenanteil in den einzelnen Fachbereichen verhalte.

 

Herr Hachmann appelliert für die Zustimmung zum vorliegenden Beschlussvorschlag in dem Wissen, dass es sich hierbei nicht um eine endgültige Entscheidung handele. Für die nächste Vorlage zum Frauenförderplan sollten dann die in der heutigen Sitzung unterbreiteten Anregungen und Vorschläge mit abgearbeitet werden. Nur so könne sichergestellt werden, dass die Verwaltung in den nächsten Monaten personalrechtliche Entscheidungen treffen könne.

 

Herr Ortel unterstützt diesen Vorschlag, weil in absehbarer Zeit noch nicht mit den Handlungsempfehlungen des Landes zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes zu rechnen sei. Der Rat vergebe sich nichts, wenn er heute dem Beschlussvorschlag zustimmen werde in dem Wissen, dass es sich nur um einen vorübergehenden Beschluss unter Berücksichtigung aller heutigen Bedenken und Einwendungen und der zu erwartenden Handlungsempfehlungen handele.

 

Herr Roscher stimmt diesem Vorschlag zu, gibt aber zu bedenken, dass viele Frauen Wert darauf legen würden, nur aufgrund erbrachter Leistungen und nicht als sog. „Quotenfrau“ befördert zu werden.

 

Im Sinne des von Herrn Hachmann und Herrn Ortel vorgetragenen Kompromissvorschlages lässt Herr Dr. Lüttmann über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die der Vorlage als Anlage beigefügte Novellierung des Frauenförderplans als Gleichstellungsplan der Stadt Rheine für das Jahr 2017.


Abstimmungsergebnis:          35 Ja-Stimmen

                                               6 Nein-Stimmen

                                               1 Stimmenthaltung