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 Der Belastungsausgleich  nach dem Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion beträgt für das Schuljahr 2016/17 92.188,28 €. Die Verwendung der diesjährigen Pauschale soll mit den Schulen des gemeinsamen Lernens beim gemeinsamen Termin am 07.03.2017 vereinbart werden.