Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

00:33:45

 

Herr Gausmann erklärt den Inhalt der Vorlage.

 

Er weist darauf hin, dass es noch Änderungen gegenüber der Vorlage gegeben hat.

 

In der Anlage 1 der Beschlussvorlage sind für jede einzelne Kindertageseinrichtung die vorgesehenen Belegungszahlen abgebildet. Zwischen Erstellen der Vorlage und der Sitzung des Jugendhilfeausschusses hat es noch bei 6 Kitas Änderungsbedarf gegeben.

 

Herr Gausmann liest die 6 Änderungen für das Protokoll vor, damit sie im Rahmen des Beschlusses miterfasst werden:

 

 

Kita St. Joseph/Rodde     Gruppenform I a für Ü3   +1 Kind

 

 

Kita St. Josef/Bentlage    Gruppenform I b für Ü3   +1 Kind

                                      Gruppenform III c            +1 Kind

 

 

Kita St. Gertrud               Gruppenform I c für Ü3   +1 Kind

 

 

Kita St. Mariä-Heimsuchung/

Hauenhorst                     Gruppenform III a            -2 Kinder

                                      Gruppenform III b            +1 Kind

 

 

Kinderland Ludwig-/

Erhard-Str.                     Gruppenform III a            -1 Kind

                                      Gruppenform III b            +1 Kind

 

 

EKI Sandmanns Hof        Gruppenform III b           +2 Kinder

 

Mit diesen Nachmeldungen ändert sich die Aussage in der Vorlage zu den Überbelegungen bei den Ü3-Plätzen wie folgt:

 

72 Plätze wurden durch die Überbelegung von 25 Kindertageseinrichtungen geschaffen. Bis zum gesetzlichen  Maximum wurden nur 11 Kindertageseinrichtungen belegt.

 

Folgender Beschluss wird gefasst:

 


Beschluss:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt den im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung im Benehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen erarbeiteten Ergebnissen für jede einzelne Kindertageseinrichtung (Anlage 1 der Beschlussvorlage incl. der genannten Änderungen) zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für das Kindergartenjahr 2017/2018 zu.

 

  1. Gleichzeitig wird den Trägern im Vorgriff auf den noch zu erstellenden Bewilligungsbescheid das notwendige Budget garantiert, um auf dieser Basis zeitnah die Betreuungsverträge mit den Eltern schließen zu können.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss erteilt der Verwaltung des Jugendamtes den Auftrag, kommende Änderungen für das Kindergartenjahr 2017/18 zu prüfen und im Einvernehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen bei der Belegung zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis:          einstimmig