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Herr Dr. Lüttmann informiert darüber, dass der Städte- und Gemeindebund mit Schreiben vom 13. Februar 2017 einen Erlass des Innenministeriums mit Anwendungs- und Auslegungshilfen zu § 46 GO übersandt habe. Das Innenministerium vertrete hierin die Auffassung, dass es im Regelfall nicht zulässig sein dürfe, pauschal alle Ausschüsse des Rates von der Gewährung einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung für die Ausschussvorsitzenden auszunehmen. Damit widerspreche das Innenministerium der zunächst vom Städte- und Gemeindebund vertretenen Auffassung, dass eine generelle Ausnahme von der Gewährung einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende zulässig sein dürfe, weil das Gesetz keine Untergrenze normiere. Da der Erlass des Innenministeriums nicht eindeutig formuliert sei und auch Aussagen im Konjunktiv formuliere, werde er, Dr. Lüttmann, diesbezüglich Kontakt mit der Kommunalaufsicht aufnehmen und danach das weitere Verfahren zunächst mit den Fraktionsvorsitzenden erörtern.