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Herr Dr. Lüttmann berichtet, dass ein Anwohner des Rodder Damms die Ausweisung von öffentlich zugänglichen Hundefreilaufzonen und –bereichen innerhalb des Stadtgebietes, die lediglich durch ein Schild gekennzeichnet werden, beantrage. Die Verwaltung solle damit beauftragt werden auszuarbeiten, wo sich im innerstädtischen Bereich Möglichkeiten in den einzelnen Stadtteilen für Hundefreilaufzonen und –bereiche aufgrund der gegebenen gesetzlichen Bestimmungen anbieten.

 

Herr Dr. Lüttmann schlägt vor, die Eingabe an die Verwaltung zur Beantwortung im Sinne der bereits erteilten Antworten bei verschiedenen Anfragen zu dem Thema in der Vergangenheit zu verweisen.

 

Dem Verfahrensvorschlag des Bürgermeisters wird nicht widersprochen.