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Herr Doerenkamp weist darauf hin, dass in § 6 der Satzung über die Erhebung von Marktstandgeld und Platzgebühren auf der Kirmes sowie bei sonstigen Veranstaltungen in der Stadt Rheine (redaktionelle) Ergänzungen vorzunehmen seien, damit die Regelungen eindeutig seien. Ohne die Ergänzungen könne es zu Missverständnissen bei der Gebührenhöhe kommen.

Folgende Änderungen werden genannt:

§ 6 Satz 1 ist wie folgt zu ergänzen:

„Für die Überlassung von Standplätzen anlässlich der Kirmessen ergeben sich folgende Gebühren pro Quadratmeter“.

Außerdem müssen bei Staffelpreisen z.B. unter § 6 b) folgende Ergänzungen vorgenommen werden:

„Feilbieten alkoholischer Getränke (d.h. Bierwagen, Ausschankwagen, Bierzelte)

für den 1. bis 25. qm […]

für den 26. bis 50. Qm […]

für den 51. bis 100. Qm […]“ usw.

Dies gilt auch für § 6 e) und f).

 

Herr Dr. Lüttmann nimmt die Hinweise von Herrn Doerenkamp dankend an und ergänzt den Beschlussvorschlag entsprechend.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt,

-      die als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügte Satzung „Markt- und Volksfestsatzung in der Stadt Rheine“ und

-      die als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügte „Satzung über die Erhebung von Marktstandgeld und Platzgebühren auf der Kirmes sowie bei sonstigen Veranstaltungen in der Stadt Rheine“ nach Einarbeitung der vorgebrachten Ergänzungen

zu beschließen sowie

-      die bisherigen Satzungen „Marktsatzung“, „Erhebung von Marktstandsgeld“ und „Platzgebühren auf der Kirmes“

aufzuheben.


Abstimmungsergebnis:      39 Ja-Stimmen

                                           2 Nein-Stimmen