Sitzung: 04.04.2017 Rat der Stadt Rheine
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 2
Vorlage: 028/17/1
0:06:28
Herr Doerenkamp weist darauf hin, dass in § 6 der Satzung über die Erhebung von Marktstandgeld und
Platzgebühren auf der Kirmes sowie bei sonstigen Veranstaltungen in der Stadt
Rheine (redaktionelle) Ergänzungen vorzunehmen seien, damit die Regelungen
eindeutig seien. Ohne die Ergänzungen könne es zu Missverständnissen bei der
Gebührenhöhe kommen.
Folgende Änderungen werden genannt:
§ 6 Satz 1 ist wie folgt zu ergänzen:
„Für die Überlassung von Standplätzen anlässlich der Kirmessen ergeben
sich folgende Gebühren pro Quadratmeter“.
Außerdem müssen bei Staffelpreisen z.B. unter § 6 b) folgende
Ergänzungen vorgenommen werden:
„Feilbieten alkoholischer Getränke (d.h. Bierwagen, Ausschankwagen,
Bierzelte)
für den 1. bis 25. qm […]
für den 26. bis 50. Qm […]
für den 51. bis 100. Qm […]“ usw.
Dies gilt auch für § 6 e) und f).
Herr Dr. Lüttmann nimmt die Hinweise von Herrn Doerenkamp dankend an
und ergänzt den Beschlussvorschlag entsprechend.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt,
-
die als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügte
Satzung „Markt- und Volksfestsatzung
in der Stadt Rheine“ und
-
die als
Anlage 2 dieser Vorlage beigefügte „Satzung über die Erhebung von
Marktstandgeld und Platzgebühren auf der Kirmes sowie bei sonstigen Veranstaltungen
in der Stadt Rheine“ nach Einarbeitung der vorgebrachten Ergänzungen
zu beschließen sowie
-
die
bisherigen Satzungen „Marktsatzung“, „Erhebung von Marktstandsgeld“ und
„Platzgebühren auf der Kirmes“
aufzuheben.
Abstimmungsergebnis: 39 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen