Herr Krümpel berichtet, dass mit Schreiben vom 21.03.2017 der Landrat zur Haushaltssatzung 2017 folgendes verfügt hat:

 

„Gegen die satzungsrechtlichen Festsetzungen erhebe ich keine kommunal-aufsichtlichen Bedenken.“

 

Herr Krümpel berichtet weiter, dass der Landrat des Kreises Steinfurt in seinem Schreiben besonders auf die finanzielle Situation der Stadt Rheine eingegangen ist und dazu Ausführungen gemacht hat, die er auszugsweise vorträgt:

 

„Gegenüber der Vorjahresplanung mit einem Saldo von -3,228 Mio. € hat sich die aktuelle Haushaltsplanung um 3,712 Mio. € verbessert. Die besseren Plandaten sind auf Mehrerträge von 12,733 Mio. € zurückzuführen, denen Mehraufwendungen von 9,020 Mio. € gegenüberstehen.

 

Die Verbesserung gegenüber der Vorjahresplanung ist insbesondere auf höhere Erträge aus Gewerbesteuern sowie aus Anteilen an der Einkommens- und Umsatzsteuer zurückzuführen. Hinzu kommt eine Sonderausschüttung der TBR als Einmaleffekt. Den höheren Erträgen stehen höhere Aufwendungen, insbesondere im Bereich der Transferaufwendungen, gegenüber.

 

Gegenüber der Vorjahresplanung hat sich die mittelfristige Planung (im Zeitraum von 2017 bis 2019) um 3,749 Mio. € verbessert.

 

Mit dem Haushaltsplan 2017 gelingt es der Stadt Rheine erstmals seit Einführung des NKF, einen originär ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Die 2017er Haushaltsplanung schließt jedoch nur aufgrund der Sonderausschüttung der TBR positiv ab. Dafür weist die mittelfristige Ergebnisplanung auch ohne diesen Effekt positive Ergebnisse aus. Nun gilt es die enormen Eigenkapitalverluste der vergangenen Jahre (2006-2015) von insgesamt 105,115 Mio. € wieder aufzuholen. Mit der Fortführung und Weiterentwicklung der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen leisten Sie hier einen wirksamen Beitrag.“