Herr Brinkmann erläutert die Vorlage.
Herr Dr. Lüttmann erklärt sich zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlages für befangen.
Herr Kahle übernimmt zur Abstimmung über Ziffer 1 die Leitung der Ratssitzung.
Die anderen Aufsichtsratsmitglieder erklären sich zu Ziffer 2 c für befangen und nehmen zur Abstimmung hierüber im Zuhörerraum Platz.
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Rheine beauftragt Herrn Mathias Krümpel als persönlichen Stellvertreter von Herrn Dr. Peter Lüttmann, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Aufsichtsratsmitglied der Stadtwerke Rheine GmbH Herrn Dr. Peter
Lüttmann wird für das Geschäftsjahr 2016 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages
Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Stimmenthaltung
2.
a) Feststellung
des Jahresabschlusses
Der Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in
der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann,
folgende Beschlüsse zu fassen:
·
Der Konzernabschluss 2016, der mit
einer Bilanzsumme von 93.833.054,02 EUR abschließt, wird auf Empfehlung
des Aufsichtsrates in der vorgelegten Form festgestellt.
·
Der Jahresabschluss 2016 der
Stadtwerke Rheine GmbH, der mit einer Bilanzsumme von 49.344.977,17 EUR
abschließt, wird auf Empfehlung des Aufsichtsrates in der vorgelegten Form festgestellt.
b) Ergebnisverwendung
Der Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in
der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Jahresüberschuss der Stadtwerke Rheine GmbH in Höhe von 613.055,56 EUR wird auf Empfehlung des Aufsichtsrates an den Gesellschafter Stadt Rheine ausgeschüttet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Stimmenthaltung
c) Entlastung
des Aufsichtsrates
Der Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in
der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann,
folgende Beschlüsse zu fassen:
a) „Den anderen Aufsichtsratsmitgliedern der Stadtwerke Rheine GmbH wird für das Geschäftsjahr 2016 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“
b) Die Muttergesellschaft / Dachgesellschaft Stadtwerke Rheine GmbH stimmt zu, dass der/die Vertreter der Stadtwerke Rheine GmbH / Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH in den Gesellschafterversammlungen der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH, Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH, der Rheiner Bäder GmbH und der RheiNet GmbH, folgende Beschlüsse fasst:
„Dem Aufsichtsrat der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH wird für das Geschäftsjahr 2016 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“
„Dem Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH wird für das Geschäftsjahr 2016 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“
„Dem Aufsichtsrat der Rheiner Bäder GmbH wird für das Geschäftsjahr 2016 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“
„Dem Aufsichtsrat der RheiNet GmbH wird für das Geschäftsjahr 2016 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Stimmenenthaltung