Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz gemäß § 46 Abs. 1 BauGB die Anordnung eines Umlegungsverfahrens gemäß § 45 ff. BauGB für das „Quartier Richardstraße“.

 

Die Abgrenzung des Bereichs, für den die Umlegung angeordnet wird, ist aus dem beigefügten Übersichtsplan zu ersehen.

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig