Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz gemäß § 46 Abs. 1 BauGB die Anordnung eines Umlegungsverfahrens gemäß § 45 ff. BauGB für das „Quartier Richardstraße“.
Die Abgrenzung des Bereichs, für den die Umlegung angeordnet wird, ist aus dem beigefügten Übersichtsplan zu ersehen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig