Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

00.41:15

 

Herr Gausmann erläutert die Vorlage.

 

Frau Floyd-Wenke fragt an, ob die „kids.Company“ die in den Richtlinien unter Ziffer 6.3 und 6.4 genannten Anforderungen erfülllt.

 

Herr Gausmann teilt mit, dass die „kids.Company“ die Voraussetzungen erfüllt, sonst wäre die Pflegeerlaubnis nicht durch das Jugendamt der Stadt Rheine erteilt worden.

 

Frau Leskow teilt mit, dass sie bei der Einweihung anwesend war und die Einrichtung einen sehr guten Eindruck bei ihr hinterlassen habe.

Sie äußert die Hoffnung, dass weitere Arbeitgeber entsprechende Großtagespflegestellen einrichten.

 

Frau Floyd-Wenke regt eine Besichtigung der „kids.Company“ durch den JHA, um einen Eindruck vor Ort gewinnen zu können. Herr Fühner regt an, eine zukünftige Sitzung des JHA dort stattfinden zu lassen. Er wird diesbezüglich mit Herrn Gausmann sich besprechen.

 

Der JHA fasst folgenden Beschluss:

 


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt

 

1.)  die Richtlinien der Stadt Rheine für die Kindertagespflege nach dem Sozialgesetzbuch VIII mit Wirkung 01.08.2017 wie folgt zu ergänzen:

 

6.5 Betriebskostenzuschuss

 

Großtagespflegestellen können auf Antrag einen Betriebskostenzuschuss erhalten, wenn sie ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder aus der Zuständigkeit des Jugendamtes der Stadt Rheine vorhalten. Der Zuschuss beträgt ab dem 01.08.2017 monatlich 545,00 €. Er steigt jährlich um den gleichen Prozentsatz, um den sich nach § 19 KiBiz die Kindpauschalen in den Kindertageseinrichtungen erhöhen.

 

 

6.6 Einrichtungskostenzuschuss

 

Großtagespflegestellen können auf Antrag einen Einrichtungskostenzuschuss von bis zu 3.500,00 € je Platz erhalten, wenn sie ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder aus der Zuständigkeit des Jugendamtes der Stadt Rheine vorhalten. U3-Fördermittel des Bundes oder des Landes sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.

 

 

2.)  die Großtagespflegestelle „kids.Company“ für den Zeitraum von 3 Jahren nach Eröffnung von dieser zusätzlichen Förderung der Großtagespflegestellen auszuschließen.

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig