Sitzung: 21.06.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 154/17
02:39:09
Herr Dörtelmann erklärt, dass keine relevanten Stellungnahmen eingegangen seien.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:
I. Beratung der Stellungnahmen
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 2 BauGB
i.V.m.
§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB
2.1 Stadt Rheine FB 5.72 -
Geoinformation/Kampfmittelräumung
mit Verweis
auf eine Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg,
Kampfmittelbeseitigungsdienst v. 23.03.2017
Stellungnahme vom 24.03.2017
Abwägungsempfehlung:
Den Empfehlungen wird nachgekommen, indem folgender Hinweis auf der Planzeichnung als Information und zur Gefahrenvorsorge aufgenommen wird:
„Eine Beteiligung der Bezirksregierung Arnsberg – Kampfmittelbeseitigungsdienst hat stattgefunden. Die Luftbildauswertung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes lässt keine Bombardierung erkennen.
Da ein Kampfmittelvorkommen (z. B. Bomben, Granaten, Munition, usw.) niemals völlig ausgeschlossen werden kann, gelten die allgemeinen Vorsorgegrundsätze der Kampfmittelvorsorge. Bei Verdachtsmomenten (z.B. ungewöhnliche Verfärbung, verdächtige Objekte im Boden) sind die Erd- und Bauarbeiten sofort einzustellen und sind umgehend die zuständige Polizeidienststelle, das Ordnungsamt oder der Staatliche Kampfmittelräumdienst als zuständige Stellen zu benachrichtigen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2.2 Sonstige Stellungnahmen
Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:
II. Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB sowie § 13 Abs. 2 Nrn. 1, 2 und 3 BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
III. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß der §§ 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung wird die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. L 30, Kennwort: "Hauenhorst-Mitte, Teil A", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.
Es wird festgestellt, dass die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. L 30, Kennwort: "Hauenhorst-Mitte, Teil A", der Stadt Rheine aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt worden ist und demzufolge der Flächennutzungsplan keiner Anpassung im Wege der Berichtigung bedarf.
Abstimmungsergebnis: einstimmig