Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 7

00:27:41

 

Frau Karasch erläutert einleitend, dass der Eigentumsübergang für die Eschendorfer Aue (ehem. General Wever Kaserne) noch in diesem Sommer erfolgen soll. Dann könne mit dem Abbruch der Gebäude in der 2. Jahreshälfte begonnen werden.

Zur Vorbereitung der Erschließung sei nun über das Konzept zur energetischen versorug zu beraten, -die Beschlussfassung hierzu werde im HFA und Rat gefasst, da es sich um Grundstücksangelegenheiten handele.

 

Im Weiteren stellt Herr Hübner von der Fa. Gertec die Ergebnisse der energetischen Untersuchung für das Gebiet der Eschendorfer Aue vor. (Anlage 2)

 

Herr Winkelhaus fragt nach, ob die Angaben für die Photovoltaikanlage für alle Gebäude gelten oder nur für die Gebäude ohne Baumverschattung.

 

Herr Hübner antwortet, dass dies detailliert noch nicht betrachtet wurde. Es handele sich zunächst um allgemeine Aussagen. Einzelfallprüfungen müssten dann ggf. erfolgen.

 

Herr Hey merkt an, dass seine Fraktion über den „Zwang“, eine Photovoltaikanlage zu installieren, lange diskutiert habe und möchte daher wissen, mit welchen Mehrkosten die Bauherren rechnen müssen.

 

Herr Doerenkamp bedankt sich für die Präsentation. Seine Fraktion könne eine Empfehlung für eine Photovoltaikanlage auf den Einfamilienhäusern mittragen, aber eine generelle Vorschrift, diese zwingend zu installieren, nicht. Die Bauherren sollten entsprechend beraten werden, können sich dann aber frei dafür oder dagegen entscheiden. Einen Anschlusszwang könne die CDU-Fraktion nicht mittragen, daher müsse der Beschluss geändert werden.

 

Herr Bems gibt zu bedenken, dass die Stadt Rheine als Klimaschutzkommune mit diesem Baugebiet die Chance habe, ein einmaliges, vorbildliches Baugebiet zu schaffen, in dem aktiv CO2 eingespart werde. Man müsse Anreize z.B. in Form von Förderungen schaffen, um dies zu erreichen.

 

Herr Winkelhaus meint, dass nicht mehr das Licht der Stromfresser im Hause sei, sondern PC und Fernseher.

 

Herr Grawe erklärt, dass seine Fraktion einer Änderung von Punkt 3 im Beschluss folgen könne.

 

Herr Wilp fragt nach, ob es wirtschaftlich wäre, wenn nicht nur in Teil 1 und 5 Blockheizkraftwerke möglich seien, sondern in allen Bereichen.

 

Herr Hübner verneint dies. Wirtschaftlich können diese nur bei Mehrfamilienhäusern betrieben werden. Er führt weiter aus, dass für eine Photovoltaikanlage auf einem Einfamilienhaus mit Mehrkosten von ca. 6.300 Euro gerechnet werden müsse. Diese haben sich nach 11 Jahren amortisiert und ab dem 12 Jahr macht der Hauseigentümer ein wirtschaftliches Plus. In der Regel halten Photovoltaikanlagen ca. 20 Jahre.

 

Herr Bems merkt an, dass die Einsparungen von CO2 mit Photovoltaikanlagen für das Baugebiet erheblich seien und daher werde seine Fraktion nicht vom Beschlussvorschlag abweichen.

 

Frau Eckhart gibt zu bedenken, dass es zwei Möglichkeiten gebe, entweder die Stadt Rheine schreibt den Bau von Photovoltaikanlagen vor, oder man versucht, die Bauherren durch entsprechende Beratung von den Vorteilen einer solchen Anlage zu überzeugen. Mit entsprechenden Informationsveranstaltungen könnten die Bauherren von den Vorteilen einer solchen Anlage überzeugt werden.

 

Herr Hübner antwortet, dass es bereits andere Kommunen gebe, die seit Jahren bei Neubauvorhaben die Installation einen Photovoltaikanlage vorschreiben. Hier führt er beispielhaft die Stadt Gelsenkirchen an. Den Bauherren werden viele Vorschriften gemacht über Dachform, Farbgestaltung, Gebäudeformen usw. Wenn man als Kommune aktiv Klimaschutz betreiben möchte, muss man auch die Klimaschutzqualität weiterentwickeln. Mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach kann viel erreicht werden.

 

Herr Hey erklärt, dass er den Punkten 1 und 2 des Beschlusses zustimmen könne, aber Punkt 3 nicht.

 

Herr Doerenkamp beantragt Punkt 3 als Empfehlung umzuformulieren. Er fragt nach, ob auch die Mehrfamilienhäuser mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden können.

 

Herr Hübner antwortet, dass dies grundsätzlich schwierig sei, denn eine Anlage ließe sich nur wirtschaftlich betreiben bei Eigennutzung. Dies sei bei vermieteten Objekten nicht gegeben.

 

Herr Bems kann nicht verstehen, warum der Beschluss nun aufgeweicht werden soll. Hier habe die Stadt Rheine die Möglichkeit, ein modellhaftes Baugebiet in Sachen Klimaschutz zu schaffen.

 

Herr Hachmann lässt zunächst nur über den Punkt 3 der Beschlussfassung abstimmen.

 

3.

auf jedem Einfamilienhaus / Doppelhaus ist eine Photovoltaikanlage mit mindestens 19 Wp/qm² Wohnfläche zu errichten. Bei Grundstücken, die durch Baumbestand verschattet werden, muss eine Einzelfallprüfung erfolgen.

 

Abstimmungsergebnis:   11 Nein Stimmen

                                        7 Ja Stimmen

                                        1 Enthaltung

 

Auf dieses Abstimmungsergebnis hin, wird der Beschluss dahingehend geändert, dass einen Photovoltaikanlage nur empfohlen wird.

 

 

 


Geänderter Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem HFA und dem  Rat wie folgt zu beschließen:

 

1.   Für das Quartier „Eschendorfer Aue“ wird festgelegt, dass die energetische Qualität der Gebäude zum Zeitpunkt des Bauantrags immer mindestens der ersten Förderstufe der KfW, bezogen auf die zum Zeitpunkt des Bauantrags geltende Energieeinsparverordnung entsprechen muss.

 

2.   Die Quartiersbereiche mit vorrangiger Einfamilienhausbebauung sollen über dezentrale Wärmeversorgungssysteme und die Quartiersbereiche mit vorrangiger Mehrfamilienhausbebauung über eine zentrale Nahwärmeversorgung versorgt werden.

 

3.   Es wird empfohlen auf jedem Einfamilienhaus / Doppelhaus eine Photovoltaikanlage zu errichten.

 

4.   Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die für die Umsetzung der Bausteine 1-2 erforderlichen konzeptionellen, vertraglichen und satzungsrechtlichen Verfahren vorzubereiten.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:          12 Ja Stimmen

                                               7 Nein Stimmen