Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 5, Enthaltungen: 3

02:27:38

 

Herr Dörtelmann erläutert einleitend, dass das Bauvorhaben und der Änderungsantrag im Mai im Ausschuss vorgestellt wurden und nun der Vorentwurf vorliege, nach dem das Änderungsverfahren eingeleitet werden solle. Ein Teilbereich des Baugrundstückes liege bislang im MI Gebiet und ein anderer im WA Gebiet. Beide Teile sollen nun zu einem MI Gebiet entwickelt werden. Die Baugrenzen wurden entsprechend dem baulichen Konzept angepasst und im Bereich der angrenzenden Bebauung im WA Gebiet zurückgenommen. Unter dem zukünftigen Objekt soll eine Tiefgarage für die Nutzer entstehen, um den Parkdruck zu entschärfen.

 

Herr Bems erklärt, dass seine Fraktion massive Bedenken bezüglich der sehr verdichteten Bebauung und des uneingeschränkten Blicks in die Gärten der Nachbarn habe. Daher werden Sie dem Beschluss nicht zustimmen.

 

Herr Jansen erklärt, dass er ebenfalls von dem Entwurf nicht überzeugt sei und sich deshalb enthalten werde.

 

Herr Grawe merkt an, dass auch er die Massivität des Bauvorhabens kritisch bewerte und sich ebenfalls enthalte.

 

Herr Hachmann lässt einzeln über den Beschluss abstimmen.

 

 


Beschluss:

 

I.       Änderungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß  § 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 17, Kennwort: "Basilikastraße", der Stadt Rheine im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung bezieht sich auf die auf der Nordseite der Straße „Elter Straße“ und westlich der Straße „Alte Spinnerei“ gelegenen Grundstücke, die wie folgt begrenzt sind:

 

im Norden:      durch die Südwestseite des Fuß- und Radweges zwischen Elter Straße und Franz-August-Kümpers-Straße (Flurstück 675),

im Osten:        durch die westliche Grenze des Flurstücks 664 und durch die         Westseite der Straße „Alte Spinnerei“

im Süden:       durch die Nordseite der „Elter Straße“

im Westen:     durch die öffentliche Grünfläche im Eckbereich Elter Straße/Basilikastraße (Flurstück 675)

 

Die genannten Flurstücke liegen in der Flur 181, Gemarkung Rheine Stadt. Der räumliche Geltungsbereich ist Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:          mehrheitlich

                                             8 Ja Stimmen

                                             5 Nein Stimmen

                                             3 Enthaltungen

 

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Durch diese Änderung des Bauleitplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

Zudem wird die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet. Außerdem bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Schutz der Natura 2000-Gebiete).

 

Mit der Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen kann diese Bauleitplanänderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden.

 

Demnach erfolgt keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange). Ebenfalls wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB sowie von der Überwachung planbedingter Umweltauswirkungen abgesehen.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Einholung von Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Abstimmungsergebnis:          mehrheitlich

                                             1 Enthaltungen

 

 

III.    Offenlegungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Entwurf der 3 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17, Kennwort: „Basilikastraße", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Gegen diese Bauleitplanänderung ist ein Normenkontrollantrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der o.g. Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:          einstimmig