Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

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Herr Gausmann erläutert die Vorlage und hebt hervor, dass die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften von 2011 bis 2016 trotz Hochkonjunktur um ca. 200 angestiegen sei. Problematisch und schwierig sei es, die Rechtskreiswechsler zu motivieren und in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

 

Er berichtet, dass seit dem vorletzten Jahr gegen den Kreis Steinfurt eine Klage hinsichtlich der Beteiligung der Kosten der Unterkunft anhängig sei. Zu der sogenannten Härtefallregelung wurde nun mit dem Kreis ein Vergleich geschlossen, was für die Stadt Rheine eine jährliche Minderausgabe in Höhe von ca. 300.000 Euro bedeutet. Für die vergangenen Jahre 2012 bis 2016 ist mit einer Einmalerstattung in Höhe von 1,7 Mio Euro zu rechnen.

Man werde darüber nachdenken müssen, ob überhaupt eine Beteiligung der Kommunen an den Kosten der Unterkunft ohne Steuerungsansätze gerechtfertigt ist.