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Herr Wilp bemängelt, dass die Umgestaltungsmaßnahmen im Gymnasium Dionysianum nur im Bauausschuss beraten werden. Da es sich um eine Maßnahme in der Schule handele, sei der Sachverhalt zunächst im Schulausschuss zu beraten.

 

Herr Gausmann verweist auf die Zuständigkeitsordnung. Baumaßnahmen unterliegen der Zuständigkeit des Bauausschusses, sofern ein Raumprogramm entwickelt werden solle, sei dies durch den Schulausschuss zu beraten und beschließen.