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Herr Brauer begrüßt Herrn Achterkamp und Frau Gädike vom Architekturbüro Achterkamp.

 

Frau Karasch erklärt, dass verschiedene Maßnahmen am Gymnasium Dionysianum zur Umsetzung im Raum stehen. Dazu komme noch die Frage zur barrierefreien Erschließung, die aufgrund der Antragstellung seitens der SPD-Fraktion geprüft worden sei. Sie erklärt, dass es eine Auflistung gebe, in welcher Systematik und Reihenfolge die Themen abgearbeitet werden sollen. Im ersten Schritt müsse das ehemalige Sprachlabor aufgrund des schlechten Zustandes zu einem Selbstlernzentrum umgebaut werden. Herr Achterkamp werde anhand mehrerer Pläne und Zeichnungen darstellen, wie diese Maßnahmen umgesetzt werden können und wie sich die Kosten darstellen. Da es keine Vorberatungen im Schulausschuss gegeben habe, bittet Frau Karasch die Mitglieder des Bauausschusses, einen Vorbehaltsbeschluss zu fassen. Im Nachgang werde die Verwaltung die Vorlage dem Schulausschuss vorstellen.

 

Herr Achterkamp stellt anhand mehrerer Pläne und Zeichnungen die Baumaßnahme vor.

 

Herr Beckmann erklärt, dass man als erstes über die Verteilung der Baukosten in Höhe von 960.000,00 Euro, die für die erste Maßnahme anfallen, sprechen müsse.

 

Herr Achterkamp erklärt, dass man sich zum jetzigen Zeitpunkt in der Vorentwurfsphase befinde und die Beträge über die Kubatur ermittelt worden seien. Man habe die Kosten für Bauwerke mit historischem Bestand zugrunde gelegt und 20 % Nebenkosten sowie die Mehrwertsteuer hinzugerechnet. Weiter müsse in der Planung in dieser Phase für die Kosten ein Schwankungsbereich von +/- 30 %  eingeplant werden. Er erklärt, dass bei den Kosten der Mittelwert für einen denkmalgeschützten Bereich angesetzt worden sei. Als Beispiel nennt er für den Ansatz der Mittelkosten das Schieferdach, welches mit den gleichen Materialien so wieder hergestellt werden müsse.

 

Frau Gädike erklärt, dass man sich erst im Anfangsstadium der Planung befinde. Dieser Ansatz sei zum einen der Komplexität der Baumaßnahme im laufenden Betrieb und den Provisorien, die man mit einplanen müsse, geschuldet. Durch den denkmalgeschützten Bereich sei man gezwungen, auf hochwertige Materialien, wie z. B. Schiefer zurückzugreifen. Man befinde sich in einer historisch empfindlichen Bausubstanz, bei der die Neubaumaßnahme den Gesamtkomplex nicht stören dürfe, sondern diesen qualitätsvoll ergänzen müsse. Bei der weiteren Schulbaumaßnahme werde man die Standortvoraussetzungen eines ganz normalen Schulbaues ohne Extravaganzen umsetzen.

 

Herr Weßling erklärt, dass ihnen die Meinung der Schule bzw. des Schulausschusses wichtig sei. Er gehe davon aus, dass man heute nur einen Vorbehaltsbeschluss fassen könne. Überrascht war Herr Weßling über die Tatsache, wie einfach in einem alten Gebäude ein Aufzug installiert werden könne. Er frage sich, warum diese Maßnahme nicht gleich mitgemacht würde, damit das Schulgebäude barrierefrei zu erreichen sei. Deshalb plädiere er dafür, den Aufzug auch sofort mit zu installieren.

 

Frau Karasch erklärt, dass die Planung dieser Maßnahme mit der Schulleitung abgestimmt worden sei. Es habe immer wieder Gespräche und Vororttermine mit der Schule gegeben. Was fehle, sei nur die Einbeziehung des Schulausschusses.

Die barrierefreie Erschließung des Altbaus (Aufzug) möchte man als Maßnahme zeitnah unter der Voraussetzung umsetzten, Fördermitteln in Anspruch nehmen zu können. Frau Karasch erklärt, dass geplant war, den Umbau des Sprachlabors in das 1. Förderprogramm (Kommunales Investitionsfördergesetz) zu nehmen. Die Mischung des Ausbaus für schulische Nutzung und energetische Erneuerung habe letztendlich die Maßnahme aus dem Förderprogramm herausfallen lassen. Frau Karasch erklärt, dass die Maßnahme aufgrund dessen jetzt ohne Förderung auf den Weg gebracht werden müsse. Hinsichtlich der barrierefreien Erschließung bestehe ggf. eher die Möglichkeit, in Förderprogramme hereinzukommen. Man werde versuchen, dies möglichst zeitnah umzusetzen. Frau Karasch erklärt, dass dies der Grund des stufenweisen Vorgehens gewesen sei.

 

Herr Ortel merkt an, dass sich nach den Ausführungen von Herrn Achterkamp der Kostenrahmen zwischen 700.00,00 Euro und 1,3 Mio Euro bewegen könnte. Vom Grundsatz und der Abstufung her werde die Fraktion der UWG dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Herr Dr. Konietzko möchte wissen, ob alternative Lösungen überlegt worden seien, um ein mögliches Einsparpotenzial für die Maßnahme zu haben.

 

Herr Achterkamp erklärt, dass es zum jetzigen Zeitpunkt sehr schwierig sei, diesbezüglich Aussagen zu tätigen. Man habe eine Grundlage erarbeitet, die eine gute Verbindung zum Bestand ergebe. Eine konkrete Planung könne erst in weiteren Leistungsphasen erreicht werden. Die wirtschaftliche Planung erfolge dann mit den eingeschalteten Fachingenieuren, die explizit ihre Bereiche berechnen können. Herr Achterkamp weist darauf hin, dass auch ihnen die Wirtschaftlichkeit jeder Zeit wichtig sei.

 

Herr Meier möchte wissen, ob der Innenhof und die Zuwegung von der Bushaltestelle bzw. den Behindertenparkplätzen barrierefrei erreichbar seien.

 

Herr Achterkamp erklärt, dass der Altbau nur über die Rückseite barrierefrei erreicht werden könne. Der Hof und die Parkplätze seien barrierefrei zu erreichen. Diese Eingangstür befinde sich nahezu auf Geländeebene, wobei eine Stufe dann über eine Anrampung gelöst werde.

 

Herr Beckmann erklärt, dass es ihm wichtig sei, bei den weiteren planerischen Maßnahmen immer verschiedene Kostenvarianten vorgestellt zu bekommen.


Geänderter Beschluss:

 

1.     Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Schulausschuss beschließt der Bauausschuss, dass am Gymnasium Dionysianum die Maßnahme 1 (Umnutzung ehemal. Sprachlabor) weiter planerisch bearbeitet und baulich umgesetzt werden soll.

 

2.     Der Schulausschuss wie auch der Bauausschuss nehmen die Maßnahme 2 (Mensaerweiterung), Maßnahme 3 (Temperierung Petri-Kirche), Maßnahme 4 (Umbau und Umnutzung der Petri-Kirche) und Maßnahme 5 (Barrierefrei Erschließung) zur Kenntnis.

 

3.     Der Schulausschuss sowie der Bauausschuss beauftragen die Verwaltung zur möglichen Umsetzung der Maßnahmen2 (Mensaerweiterung),3 (Temperierung Petri-Kirche) und 5 (Barrierefreie Erschließung) in den nächsten Jahren Vorschläge zu unterbreiten, die möglichst die Berücksichtigung von Fördermitteln mit einbeziehen. Zur Priorisierung der Aspekte Barrierefreiheit, Unterrichtsbedarfe und Substanzerhalt sind hierbei seitens der Verwaltung Vorschläge zu erarbeiten.

 

4.     Der Schulausschuss wie auch der Bauausschuss beschließen, dass die Maßnahme 4 (Umbau Petri-Kirche) zunächst nicht weiter verfolgt wird.

 

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

                                             geändert beschlossen