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Herr Ortel erklärt, dass der Beschlussvorschlag aus Sicht der Antragsteller enttäuschend sei. Er möchte die Kolleginnen und Kollegen dafür gewinnen, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zum Tragen komme. Er führt aus, dass in der Vorlage Herr Nagelschmidt mit einer unterstützenden und positiven Position, was die Antragstellung betreffe, dargestellt werde. Im zweiten Teil der Vorlage komme die Sicht des Arbeitskreises Verkehr zum Tragen, welche ablehnend sei. Er habe festgestellt, dass diese Vorlage mit der Vorlage vom Dezember 2015 in Wortlaut und Argumentation fast identisch sei. Aus seiner Sicht sage der Text der Vorlage nur, dass Fahrradfahrer im Innenstadtbereich nur Gefahrenquellen und Störenfriede seien. Herr Ortel möchte für einen Kompromiss werben,  eine Probephase von einem Jahr zuzulassen und dem Antrag der UWG stattzugeben. Diese Entscheidung könne noch einmal ein guter Schritt in Richtung „Fahrradfreundliche Stadt“ sein. Er bittet eine Erprobungsphase von einem Jahr einzurichten. Wenn sich die Bedenken durch Befunde nachweisen lassen, müsse man natürlich reagieren.

 

Frau Karasch erklärt, dass sich die Aussage der Verwaltung insofern nicht geändert habe, weil die Rahmenbedingungen gleich geblieben seien. Sie erklärt, dass die Emsstraße ein Gefälle habe und sehr eng sei. Außerdem verleite die Topographie zum Durchfahren. Sie erklärt, dass aus der Addition der Rahmenbedingungen eine Gefahrenlage hervorgehe. Außerdem werde das Konzept aufgeweicht, wobei dann für den Bürger nicht mehr klar ersichtlich sei, wo mit dem Fahrrad gefahren werden darf und wo nicht. Es werde nicht die Tatsache wahrgenommen, dass nur im östlichen Teil der Emsstraße mit dem Fahrrad gefahren werden darf. Dies habe die Verwaltung bewogen, den Antrag abzulehnen. Es sei Aufgabe der Verwaltung, die Bedenken vorzutragen und auch zu berücksichtigen.

 

Herr Ortel fasst zusammen, dass die Verwaltung hier eine streng ordnungspolitische Meinung und die Antragstellung eine politische Meinung vertrete. Er beantragt, den Antrag der UWG für eine Probezeit von einem Jahr zu beschließen.

 

Herr Weßling möchte wissen, ob es Erfahrungswerte aus anderen Städten gebe.

 

Frau Karasch erklärt, dass in verschiedenen Städten des Kreises Steinfurt der Radverkehr in der Fußgängerzone frei, aber häufig von den Lieferzeiten abgekoppelt fahren darf. Auch gebe es Städte, die den kompletten Tag die Fußgängerzone im Ganzen oder in Teilbereichen freigegeben haben. Sie erklärt, dass dies jüngere Entwicklungen seien und es Unfallstatistiken zu diesem Thema noch nicht geben werde.

 

Herr Ortel erklärt, dass dieses Konzept  in Warendorf, Dülmen und Ibbenbüren schon umgesetzt werde.

 

Herr Martin Beckmann erklärt, dass die CDU-Fraktion ähnlich wie Herr Ortel zu dem Entschluss gekommen sei, dem Beschlussvorschlag nicht zu folgen. Er erklärt, dass die Fraktion eine fahrradfreundliche Stadt begrüße und sie den Versuch für eine 6-monatige Probezeit installieren wollen. Wichtig seien ihnen Hinweisschilder, Banner etc., um auf eine gute Kooperation und gegenseitige Rücksichtnahme zwischen Fußgänger und Radfahrer hinzuweisen.

 

Herr Meier erklärt, dass er dies aus Sicht des Beirates für Menschen mit Behinderung für einen problematischen Versuch halte. Als gutes Beispiel weist er darauf hin, dass auf der Salzstraße in Münster keine Radfahrer fahren dürfen. Wenn Radfahrer auf der schon schmalen Emsbrücke fahren würden, wo Passanten stehen und sich unterhalten oder mobilitätseingeschränkte Personen z. B. mit Rollator entlanggehen etc., sehe er bei dem betroffenen Personenkreis eine starke Verunsicherung. Er erklärt, dass dies aus seiner Sicht eine falsche Entwicklung sei.

 

Herr Brauer sehe die Gefahr, dass der Radfahrer nicht mehr genau weiß, wo jetzt im Innenstadtbereich noch gefahren werden dürfe und wo nicht.

 

Herr Ortel erklärt, dass Radfahrer, die die Ems von Ost nach West queren wollen, die Dionysbrücke befahren, um dann mit entsprechenden Einschränkungen an der Kirche St. Dionysius die steile Auffahrt herauf und herunterzufahren. Er erklärt, dass durch den Antrag der UWG dieses Szenario entzerrt werden könne, man aber auch keine Rennstrecke auf der Emsstraße von Münsterstraße zur Nepomukbrücke möchte. Er sehe die Auffahrt an der Kirche St. Dionysius durch die Enge und das Gefälle als viel brisanter an, als alles andere, was man in dem Bereich habe.

 

Frau Scheinig führt aus, dass eine Fußgängerzone auch eine Schutzzone für Fußgänger sei. Es gehe nicht unbedingt nur um Radfahrer, die eine Gefahr für die Fußgänger sein könnten, sondern auch um Fußgänger, z. B. Kleinkinder, die nicht unbedingt an der Hand geführt werden, die dann eine Gefahr für die Radfahrer sein könnten. Aufgrund dessen würde sie sich gegen den Antrag aussprechen.

 

Herr Brauer erklärt, dass es einen Antrag der UWG Rheine gebe, folgenden Beschluss zu fassen: „ Der Bauausschuss beschließt den östlichen Teil der Emsstraße in Rheine sowie die Milch- und Rosenstraße für den Fahrradverkehr ab 01.07.2017 für ein Jahr zu öffnen.“

 

Herr Brauer lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 


Geänderter Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt, den östlichen Teil der Emsstraße in Rheine sowie die Milch- und Rosenstraße für den Fahrradverkehr ab 01.07.2017 für ein Jahr zu öffnen.

 

 


Abstimmungsergebnis:          geändert beschlossen bei

                                             4 Gegenstimmen