Herr Grawe und Herr Reiske erläutern, dass die mit der Änderung des Bebauungsplanes einhergehende Ausweitung insbesondere des Frischwarenangebotes zu Lasten der Märkte (Wochenmärkte) gehe und sie deshalb gegen die Änderung seien.

 


Beschluss:

 

II.     Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB sowie § 13 Abs. 2 Nrn. 1, 2 und 3 BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

Abstimmungsergebnis:          37 Ja-Stimmen

                                               5 Nein-Stimmen

 

 

III.    Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß § 1 Abs. 8 i. V. m. §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung werden die 16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: "Wohnpark Dutum – Teil A", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

Es wird festgestellt, dass die 16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: "Wohnpark Dutum – Teil A", der Stadt Rheine aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt worden ist und demzufolge der Flächennutzungsplan keiner Anpassung im Wege der Berichtigung bedarf.

 


Abstimmungsergebnis:          37 Ja-Stimmen

                                               5 Nein-Stimmen