Herr Mau erläutert, warum er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen kann. Sowohl die Feldlerche als auch der Kiebitz nisten in dem Gebiet. Die Bereitstellung von Ersatzgebieten reiche nicht aus.


Beschluss:

 

II.     Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 317/16) und § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 317/16) und § 4 Abs. 2 BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Feststellungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

Abstimmungsergebnis:          38 Ja-Stimmen

                                               4 Nein-Stimmen

 

 

III.    Feststellungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß § 1 Abs. 8 i. V. m. §§ 2 Abs. 1 und 6 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), in der zum Zeitpunkt des Feststellungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zum Zeitpunkt des Feststellungsbeschlusses geltenden Fassung werden die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Holsterfeld-Ost“ und die Begründung hierzu beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:          38 Ja-Stimmen

                                               4 Nein-Stimmen