Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Enthaltungen: 2

Herr Dr. Lüttmann erklärt sich zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlages für befangen. Die weiteren Verwaltungsratsmitglieder erklären sich zu Ziffer 1 ebenfalls für befangen und nehmen zur Abstimmung hierüber im Zuhörerraum Platz.

 

Herr Brauer übernimmt zur Abstimmung über Ziffer 1 die Leitung der Ratssitzung.

 


Beschluss:

 

 

Der Rat der Stadt Rheine

 

1.   erteilt den Organen der Stadtsparkasse Rheine gem. § 8 Abs. 2 Buchst. f Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) für das Jahr 2016 Entlastung.

 

Abstimmungsergebnis:          einstimmig bei 2 Stimmenthaltungen

 

 

2.   beschließt gem. § 8 Abs. 2 Buchst. g SpkG NRW den Jahresüberschuss/Bilanzgewinn in Höhe von 1.663.391,10 Euro wie folgt zu verwenden:

 

Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. c SpkG NRW wird ein Teilbetrag in Höhe von 1.063.391,10 Euro in die Sicherheitsrücklage eingestellt, welcher in Höhe von 1.033.058,00 Euro einer Ausschüttungssperre unterliegt.

 

Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. b SpkG NRW ist ein zweiter Teilbetrag in Höhe von 600.000,00 Euro an den Träger im Sinne von § 25 Abs. 3 SpkG NRW auszuschütten.

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig bei 2 Stimmenthaltungen