Sitzung: 11.07.2017 Rat der Stadt Rheine
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Enthaltungen: 2
Vorlage: 232/17
Herr Dr. Lüttmann erklärt sich zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlages für befangen. Die weiteren Verwaltungsratsmitglieder erklären sich zu Ziffer 1 ebenfalls für befangen und nehmen zur Abstimmung hierüber im Zuhörerraum Platz.
Herr Brauer übernimmt zur Abstimmung über Ziffer 1 die Leitung der Ratssitzung.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine
1. erteilt den Organen der Stadtsparkasse Rheine gem. § 8 Abs.
2 Buchst. f Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) für das Jahr 2016
Entlastung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Stimmenthaltungen
2. beschließt gem. § 8 Abs. 2 Buchst. g SpkG NRW den Jahresüberschuss/Bilanzgewinn
in Höhe von 1.663.391,10 Euro wie folgt zu verwenden:
Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. c SpkG NRW wird ein
Teilbetrag in Höhe von 1.063.391,10 Euro in die Sicherheitsrücklage
eingestellt, welcher in Höhe von 1.033.058,00 Euro einer Ausschüttungssperre
unterliegt.
Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. b SpkG NRW ist ein zweiter
Teilbetrag in Höhe von 600.000,00 Euro an den Träger im Sinne von § 25 Abs. 3
SpkG NRW auszuschütten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Stimmenthaltungen