Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Enthaltungen: 2

Herr Dr. Lüttmann erklärt sich vorsorglich für befangen und nimmt an der Abstimmung nicht teil.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine als oberste Dienstbehörde beauftragt die Kommunalen Versorgungskassen – kvw-Beamtenversorgung, die Festsetzungsbefugnisse der obersten Dienstbehörde nach § 57 Abs. 1 Landesbeamtenversorgungsgesetz wahrzunehmen.

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig bei 2 Stimmenthaltungen