Herr Dr. Lüttmann teilt mit, dass er sich grundsätzlich mit dem Stadtkämmerer gegenseitig vertritt.

 

Herrn Krümpel sind allerdings in seiner Funktion als Kämmerer bestimmte

eigenständige Rechte vorbehalten, z. B. im Rahmen der Haushaltsplaneinbringung. Im Falle seiner Verhinderung ist es Herrn Krümpel nicht erlaubt, den Bürgermeister mit der Vertretung dieser Rechte zu beauftragen.

 

Die funktionale Vertretung des Kämmerers wurde deshalb dem Fachbereichsleiter Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement, Herrn Jürgen Wullkotte, übertragen.