Sitzung: 28.06.2017 Schulausschuss
Das
Statusfeststellungsfeststellungsverfahren für die Honorarkräfte an der
Musikschule sei durch den Rententräger abgeschlossen. Es habe ergeben, dass es
sich bei allen Honorarkräfte dem Grunde nach um hauptamtlich zu beschäftigende
Mitarbeiter handle. Die Stadt Ahaus sei in der gleichen Angelegenheit erfolgreich
gegen die Nichtzulassung der Beschwerde beim Bundessozialgericht vorgegangen,
so dass nun die Beschwerde beim Bundessozialgericht verhandelt werde. Es werde
versucht mit der Rentenversicherung zu vereinbaren, dass Verfahren bis zur
endgültigen Entscheidung über die Beschwerde, ruhend zu stellen.