Das Statusfeststellungsfeststellungsverfahren für die Honorarkräfte an der Musikschule sei durch den Rententräger abgeschlossen. Es habe ergeben, dass es sich bei allen Honorarkräfte dem Grunde nach um hauptamtlich zu beschäftigende Mitarbeiter handle. Die Stadt Ahaus sei in der gleichen Angelegenheit erfolgreich gegen die Nichtzulassung der Beschwerde beim Bundessozialgericht vorgegangen, so dass nun die Beschwerde beim Bundessozialgericht verhandelt werde. Es werde versucht mit der Rentenversicherung zu vereinbaren, dass Verfahren bis zur endgültigen Entscheidung über die Beschwerde, ruhend zu stellen.