Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

02:06:29

 

Herr Remke erklärt, dass es sich hier um ein sehr sensibles Thema handle. Vorab stelle sich ihm allerdings die Frage, wie es zu diesem extremen Fall überhaupt kommen konnte. Er frage sich, ob Fehler bezüglich der Grundstückszuschneidung im südlichen Teil der Zeppelinstraße gemacht worden seien und ob man die jetzige Situation nicht schon hätte eher entschärfen können. Wichtig sei der CDU-Fraktion, dass verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten zur Zahlung der Beiträge für die Bürger gegeben seien.

 

Frau Scheinig erklärt, dass sie sich im Großen und Ganzen den Ausführungen von Herrn Remke anschließen könne. Sie regt an zu überlegen, ob die Möglichkeit einer solidarischen Lösung erarbeitet werden könne, was z. B. über die Grundsteuer eine Möglichkeit wäre. Dass dies juristisch nicht einfach umzusetzen sei, sei ihr klar, wobei sie erklärt, dass es in Niedersachsen so gehandhabt werde. Sie bittet die Verwaltung zu prüfen, welche Voraussetzungen für so eine Lösung gegeben sein müssen.

 

Frau Karasch erklärt, dass es sich hier um Landesrecht handle und insofern ihrer Einschätzung nach kein Spielraum bestehe.  

 

Frau Scheinig erklärt, dass man, wenn dies so gewollt sei, eine Initiative anschieben könne. Genauso sei es in Niedersachsen entwickelt worden.

 

Frau Karasch nimmt dies zur Prüfung mit.

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass man heute bei der Aufstellung von neuen Bebauungsplänen die beitragsrechtlichen Situationen gleich mitansehe und versuche, im Vorfeld solche Situationen schon zu entschärfen und gar nicht aufkommen zu lassen.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine den Beitragssatz der Erschließungsbeiträge für den Ausbau der Zeppelinstraße von der Neuenkirchener Straße bis zur Dutumer Straße auf maximal 35,00 €/m² Abrechnungsfläche – ggfls. angepasst durch den Baukostenindex des Jahres der Auftragsvergabe - zu begrenzen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig