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Herr Brauer berichtet, dass für das 2. Halbjahr dieses Jahres nur zwei Ausschusssitzungen geplant worden seien. Er erklärt, dass in der nächsten Sitzung am 23.11.2017 der Rahmenplan Innenstadt mit 7 Referenten zur Beratung anstehe, aber auch die Haushaltsplanberatungen gesetzt seien. Dies habe ihn veranlasst, mit der Verwaltung zu sprechen, ob mit einer zusätzlichen Sitzung die Situation entzerrt werden könne. Herr Brauer teilt mit, dass Frau Karasch hierfür keine Möglichkeit sehe.

 

Frau Karasch schlägt vor, die Themen zum Rahmenplan Innenstadt im politischen Arbeitskreis so vorzuberaten, dass die Beratung im Bauausschuss nicht mehr so ausführlich ausfallen müsse. Ggf. könne man die Referenten schon im Arbeitskreis vortragen lassen. Sie erklärt, dass es vom Zeitablauf für die Beantragungsfrist der Fördermittel keine Möglichkeit gebe, dies anders zu organisieren.

 

Herr Brauer regt an, aus dem Termin für das politische Arbeitsgremium Rahmenplan Innenstadt eine Bauausschusssitzung zu machen, in der die Themen zum Rahmenplan Innenstadt einschließlich Vorträge behandelt werden.

 

Frau Karasch erklärt, dass dies eine gute Lösung sei und sie den Vorschlag mit allen beteiligten Stellen schnell prüfen und das Ergebnis per E-Mail kurz mitgeteilt werde.

 

 

Herr Dr. Konietzko bittet um Aufklärung zum Sachstand der Baumaßnahme Riegelstraße 30.

 

Frau Karasch erklärt, dass die Berichterstattung in der Presse auf das Bauvorhaben aufmerksam gemacht habe und für das Bauvorhaben schon die Baugenehmigung erteilt worden sei. Wenn die Stadt das Vorhaben nicht genehmigt hätte, wäre es mit nahezu 100-%-iger Sicherheit zu einem Rechtsstreit gekommen, den die Stadt verloren hätte. Frau Karasch erläutert, dass es sich hier um einen unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB handle. So ein Vorhaben sei lt. Gesetz zulässig, wenn es sich nach Art und Maß in die Umgebung einfüge. Das Einfügen orientiere sich immer an der umliegenden Bebauung und nicht an dem, was dort vorher gewesen sei. Wenn es in der Umgebung schon vom Volumen her großflächige Gebäude gebe, dienen diese für die Orientierung des Bauvorhabens. Frau Karasch erklärt, dass man zu diesem Thema schon einen Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht verloren habe, wobei der Richter im Ortstermin genau gezeigt habe, welche Gebäude und Straßenbezüge in die Beurteilung miteinbezogen werden müssen. Da es an dieser Stelle viele großvolumige ältere Gebäude gebe, würde es auch keinen Unterschied machen, einen Bebauungsplan darüberzulegen, da dies die Situation nicht ändern würde.

 

Herr Dr. Konietzko erklärt, dass für dieses Bauvorhaben 30 Pkw-Stellplätze vorgesehen seien. Im Bereich der Riegelstraße sei es schon sehr eng, die Straße mit Kopfsteinpflaster gebaut und ein Bahnübergang vorgeschaltet, so dass er sich nicht vorstellen könne, wo noch 30 Pkws parken können. Er möchte wissen, ob die Stadt Rheine noch einen Handlungsspielraum habe. Herr Dr. Konietzko merkt an, dass die Politik über das Vorhaben in keinster Weise informiert worden sei, aber den Bürgern Rede und Antwort stehen soll. Er finde, dass es bei solchen elementaren Objekten nötig sei, möglichst frühzeitig darüber informiert und eingebunden zu werden.

 

Frau Karasch erklärt, dass Nachbarn immer die Möglichkeit haben, gegen so ein Bauvorhaben zu klagen und dieses prüfen zu lassen. Was die Stellplatzfrage betreffe, sei ein Stellplatz je Wohneinheit nachgewiesen worden.

 

Herr Meier fragt an, ob bei der Vermarktung der Grundstücke im Bereich „Eschendorfer Aue“ auch an evtl. Investoren für alternative Wohnformen für Menschen mit Behinderung mit und ohne Pflegebedarf gedacht werde. Er möchte bitten, bei Gesprächen mit potenziellen Investoren dies zu berücksichtigen.

 

Frau Karasch erklärt, dass dies planungsrechtlich möglich sei und die Flächen hierfür zur Verfügung stehen. Man müsse sehen, in welcher Größenordnung ein potenzieller Investor sich hierfür interessiere. Das Vermarktungskonzept werde im HFA vorgestellt und beschlossen werden. Sie erklärt, dass noch Gespräche mit dem Ministerium geführt werden müssen, um zu sehen, welche Fördermöglichkeiten es gebe, damit dies direkt im Vermarktungskonzept mit einbezogen werden könne.

 

Herr Berardis merkt an, dass im letzten Sozialausschuss mit Erschrecken festgestellt wurde, dass in absehbarer Zukunft stationäre Pflegeplätze und Kurzzeitpflegeplätze fehlen werden. Daher unterstütze er sehr den Vorschlag von Herrn Meier. Er berichtet, dass im Sozialausschuss beschlossen wurde, einen runden Tisch einzurichten, an dem verschiedene Akteure, u. a. Investoren, teilnehmen sollen.

 

 

Herr Brauer fragt an ob es möglich sei, während der Umgestaltung des Elisabethplatzes wenigstens eine Zugangsmöglichkeit vom Elisabethplatz zum Kleingartenverein offenzuhalten. Ihm sei zugetragen worden, dass geplant sei, während der Umgestaltung alle drei Zugänge zu schließen.

 

Herr Berardis fragt nach dem Sachstand bezüglich der Wohnmobilstellplätze, die an der Ems geplant wurden.

 

Frau Karasch erklärt, dass man dabei sei, hierfür Planungsrecht zu schaffen und zurzeit die Behördenabstimmung laufe. Diese stelle sich aufgrund verschiedener Krankheitsfälle bei den Ansprechpartnern als schwierig heraus.

 

Herr Siegler berichtet, dass es eine Arbeitsgruppe eingerichtet werde, die sich um das Thema „Märkte und Marktangelegenheiten“ kümmern soll. Er möchte wissen, wie weit die Planung für diese Arbeitsgruppe vorangeschritten sei.

 

Frau Karasch erklärt, dass mit der EWG der Beginn der Arbeitsgruppe abgestimmt wurde. Sie soll erst dann starten, wenn die Entwurfsplanung für den Marktplatz fertiggestellt sei.

 

Herr Siegler erklärt, dass er dies anders sehe. Er denke, dass die Marktmeister vorab durchaus Bedarf an Informationen haben. Es gehe letztendlich nicht nur um die Gestaltung des Marktplatzes, sondern auch um begleitende Maßnahmen z. B. wie man die Wochenmärkte attraktiver gestalten könne. Sobald ein Erwartungshorizont definiert sei, können die Marktmeister anfangen, sich bei anderen Städten zu informieren. Herr Siegler halte es für verlorene Zeit, diese Gruppe erst zu einem späteren Zeitpunkt  starten zu lassen.

 

Frau Karasch erklärt, dass erst einmal die Entwurfsplanung als Ausgangslage klar sein müsse. Man brauche Angaben welche Fläche man zur Verfügung habe und wie diese strukturiert seien. Auf dieser Basis erst könne man sich überlegen, wie der Markt auf dieser Fläche attraktiver gestaltet werden könne.

 

Ende des öffentlichen Teils:               19:45 Uhr