Aktionsplan Inklusion

Informationen zum Aktionsplan Inklusion wurden von Frau Lehmann als Anlage der Einladung zur Sitzung beigefügt. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Beirats, hatte sich bereits mit Frau Lehmann getroffen. Es wurden erste Themengebiete und Querschnittsthemen besprochen, eine mögliche Gremienstruktur und ein Zeitplan aufgestellt. Dieses Konzept wurde als Vorlage für den Sozialausschuss am 05.09.2017 angefertigt.

 

Bewusstseinsbildende Aktion in der Münsterstraße

Aufgrund dessen, dass Fahrräder das Blindenleitsystem an der Emsgalerie zustellen fand ein Pressetermin statt, um die Öffentlichkeit darüber zu informieren, dass das Leitsystem eine wichtige Orientierungshilfe für Blinde und sehgeschädigte Menschen ist und nicht zugeparkt werden darf. 

Als weitere Aktion wurden Fahrradsattelbezüge mit dem Aufdruck „Nur Blindfische stellen ihr Fahrrad auf das Blindenleitsystem!“ verteilt. Zu Beginn der Aktion sprachen Herr Meier und Frau Thünemann vorbeikommende Passanten auf das Blindenleitsystem und dessen Funktion an und klärten aufkommende Fragen. Im Anschluss daran bezogen Mitarbeiter von Safe und Co. die Sättel der „falsch Parkenden“ mit den beschrifteten Bezügen und sprachen Passanten darauf an. Insgesamt ersteckte sich die Aktion über vier Wochen.

Beiratsmitglieder regen an, dass weiterhin ein grundsätzliches Problem darin besteht, dass bei der gesamten Innenstadtplanung ausreichend  Abstellflächen für Fahrradfahrer außer Acht gelassen werden. Aus Ihrer Sicht wurde beim Bau der Emsgalerie versäumt, die Parkbedürfnisse der Fahrradfahrer angemessen zu berücksichtigen.

Die geplanten Fahrradständer für die Zuwegung in die Innenstadt, werden nicht direkt in der Münsterstraße aufgestellt, sondern an der Ecke Münstermauer/Münsterstraße (ehemals Fischhaus Hansa). Da dort zurzeit noch eine Baustelle ist, muss mit der Realisierung noch gewartet werden. Herr Meier wird sich im Bauausschuss nach dem Stand der Maßnahme und dem Zeitfenster zur Umsetzung erkundigen.

 

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

Frau Lehmann berichtet, dass mit dem Bundesteilhabegesetz auch die Einrichtung einer ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung erfolgt. Die Beratung soll entsprechend des §32 BTHG ergänzend zu bereits bestehen Beratungsangeboten sein, von unabhängigen Personen bzw. Trägern ausgeführt werden, die Methode des „Peer-Counseling“ verfolgen und nicht eine Spezialberatung darstellen, sondern im gesamten Bereich der Teilhabe beraten können.

Entsprechend dem Bundesgesetz wird diese Beratungsform vom Bund bezuschusst, mit max. 90.000€ jährlich (pro Vollzeitäquivalent). Unabhängige Vereine/Gruppen/Träger konnten sich bis zum 31.08.2017 mit entsprechenden Konzepten bewerben.

 

Internetportal „Helfernetz.nrw“

Das Portal gibt einen Überblick der Angebote der Behindertenhilfe in ganz NRW. Einrichtungen und Dienste können ihre Daten dort selbst einpflegen, sodass das Internetportal auf die Mitarbeit der örtlichen Akteure angewiesen ist, um eine möglichst breite Datenbank aufzubauen.

Frau Lehmann regt an, dass die Wohnstätten, Beratungsstellen und Freizeitanbieter und weitere Akteure ihre Angebote dort veröffentlichen können. Link: https://www.helfernetz.nrw/

 

Hörfunkanlage

Es wird eine mobile Hörfunkanlage angeschafft (genehmigte Bezuschussung vom Sozialausschuss beträgt 10.000 €). Derzeit wird noch der Erwerb der optimalen Technik geprüft, da viele Faktoren zu berücksichtigen sind, um eine zukunftsorientierte, moderne Anlage zu bekommen.

 

Hünenborg

Es gibt noch keine neuen Erkenntnisse.