Herr Wellen berichtet über einen Erlass, dass E-Scooterfahrer im Bus mitgenommen werden müssen, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind.

  • E-Scooter: Max. 1,20m Länge, max. 300 Kilo schwer, 4 Räder Bremssystem, dass auf beide Räder und auf die Achse zugreift, Eignung zum rückwärts einparken.
  • Der Bus muss einen normgerechten Rollstuhlplatz vorweisen, sowie durch einen Aufkleber gekennzeichnet sein.
  • Der E-Scooter Fahrer soll eine Schulung zum Einfahren und Parken vorweisen.

Herr Wellen ist mit Herrn Zunker im Gespräch.

 

Weiter berichtet Herr Wellen, dass Herr Meier, Frau Lehmann und er Anfang August die Barrierefreiheit im Aufzug des alten Rathauses getestet haben. Verschiedene Aspekte waren hier nicht zufriedenstellend und wurden an den Zuständigen im Rathaus weitergeleitet. Zudem wäre ein Schild hilfreich, das man sich bei Problemen im Bürgeramt melden kann.