Beratungsergebnis: abgesetzt

 

Herr Dörtelmann erläutert zur Vorlage, dass der Ausschuss bereits im Juni 2015 über die Änderung beraten habe. Es wurde einen Nachnutzung der aufgegebenen Gemeinbedarfsfläche/Post zugunsten einer Wohnbebauung beantragt, wobei die Restnutzung einer Teilfläche durch die Post noch geklärt werden musste. Dies sei schwierig gewesen, aber zwischenzeitlich geschehen.

Es mussten einige Spezifika in den Festsetzungen für den Bebauungsplan eingearbeitet werden, z. B. eine breite befestigte Fläche, um den hinteren Teil des Grundstückes erreichen zu können. In diesem Zusammenhang gibt es auch eine Sonderfestsetzung für die Versiegelung von 0,8 anstatt von 0,6. Ferner wird eine Traufenhöhenfestsetzung von 6,50 Meter bei einer 3-Geschossigkeit vorgeschlagen, so dass eine optische Zweigeschossigkeit entsteht. Bei der Dachgestaltung sind Sattel- oder Walmdach möglich. 

Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss vor, mit diesen Festsetzungen ins Verfahren zu gehen, da dies eine optimierte Nutzung für diesen Teilbereich in Mesum sei.

 

Herr Doerenkamp möchte wissen, warum in der Vorlage von 2015 immer von einer 2-geschossigen Bauweise gesprochen wurde und nun eine 3-geschossige Bauweise vorgeschlagen werde.

 

Herr Dörtelmann antwortet, dass dies in der Außenwirkung nicht so sehr zum Tragen komme. Obwohl drei Geschosse möglich seien, wirke das Haus von außen wie 2-geschossig. Bei einer Traufenhöhe von 6,50 Metern, kann man im Dachgeschoss bei einer etwas steileren Dachneigung durchaus ein Vollgeschoss erreichen. Durch die Traufenhöhe bleibt es aber optisch ein 2-geschossiges Gebäude.

 

Herr Doerenkamp merkt weiter an, dass in den Festsetzungen auf die Firstausrichtung verzichtet wurde. Bei einer Bautiefe von 25 Metern und einer Dachneigung von 45 Grad kann die Firsthöhe aber auch ganz schnell auf deutlich mehr als 12 Meter hochgehen. Dass passt dann von der Gebäudestruktur nicht mehr in die Umgebung, daher sei es seiner Meinung nach wichtig, in den Festsetzungen zurück auf 2 Geschosse zu gehen und die Firstrichtung wie in der umliegenden Bebauung festzuschreiben.

 

Herr Dörtelmann erklärt, dass es möglich sei, im laufenden Verfahren noch eine Firsthöhenfestsetzung einzuarbeiten, um eine zu massive Bebauung zu verhindern.

 

Herr Hachmann macht nochmal deutlich, dass die Umgebungsbebauung aus 2-geschossigen Gebäuden bestehe, nur dieser Bau sei 3-geschossig.

 

Herr Dörtelmann wendet ein, dass eine Änderung der Festsetzung zum jetzigen Zeitpunkt unglücklich sei. Allerdings sei es durchaus denkbar, diese Anregungen im Laufe des Verfahrens mit einzuarbeiten.

Er verdeutlicht nochmal, dass die Stadtplanung durch diese Festsetzungen dem Nutzer eine optimale Ausnutzung seines Gebäudes ermögliche. Oftmals sei es bei 2-geschossigen Gebäuden aufgrund zu enger Festsetzungen nicht möglich, den Dachboden optimal zu nutzen.

 

Herr Bems kann die Bedenken der Vorredner verstehen. Auch er sehe die fehlende Festsetzung einer Firsthöhe eher problematisch. Daher finde er den Vorschlag gut, dies im weiteren Verfahren zu ergänzen. Allerdings lege er Wert darauf, dass die Ausschussmitglieder über den weiteren Verlauf des Verfahrens informiert werden, denn man wolle verhindern, dass an dieser Stelle in Mesum ein zu massives Gebäude entstehe.

 

Herr Dörtelmann schlägt zwei Vorgehensweisen vor. Erstens könnte man an dieser Stelle den Beschluss vertagen und mit einer geänderten Fassung im November wieder in den Ausschuss kommen oder zweitens mit den gemachten Anmerkungen ins Verfahren einsteigen, abwarten was aus der Bevölkerung als Einwendungen noch kommt und dann eine erneute Beteiligung nach der 4a Regelung durchführen ohne eine erneute Offenlage machen zu müssen.

Jetzt eine Aussage zur Firsthöhe zu treffen, sei nicht möglich, da diese genau berechnet werden muss.

 

Herr Hachmann fragt nach, ob es einen zeitlichen Unterschied machen würde, wenn der Ausschuss heute den Beschluss vertragen würde.

 

Herr Bems wäre eine Vertagung des Beschlusses lieber und dann eine Beschlussfassung im November in der überarbeiteten Fassung.

 

Herr Dörtelmann antwortet, dass die Zeitschiene bei beiden Varianten gleich bleiben würde.

 

Herr Hachmann lässt über die Vertagung abstimmen.

 

Die Vertagung wurde einstimmig beschlossen.