Herr Gausmann informiert, dass auf Grundlage der Schülerfahrkostenverordnung Schüler/innen Schülerfahrkosten zur nächstgelegenen Schule der jeweiligen Schulform durch den Schulträger erstattet werden können. Diese Erstattung an anspruchsberechtigte Schüler/innen erfolgt in der Regel in Form eines Schulweg-Monat-Ticket (ÖPNV).

Die Erfahrungen des täglichen Lebens in der Vergangenheit haben jedoch gezeigt, dass  Schüler/innen in den Sommermonaten  bzw. bei  angemessener Wetterlage gerne auf das Fahrrad steigen, um oftmals zusammen mit Freunden und auch schneller an der Schule sein zu können.  Im Rahmen eines Projektes werde nun den Eltern ein pauschaler Geldbetrag an Stelle des Schülerfahrtickets angeboten. Für den Verzicht einer Jahresfahrkarte werde ein Betrag von 200,00 € pauschal und für der Verzicht auf eine Winterfahrkarte ein Betrag von 120,00 € pauschal angeboten.