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Herr Krümpel teilt mit, dass mit Urteil vom 29.06.2017 des Bundesverwaltungsgerichtes der Flächenmaßstab bei der Wettbürosteuer für unzulässig erklärt worden sei. Bislang gäbe es allerdings nur eine Pressemitteilung vom 29.06.2017. Das Urteil stände im Volltext noch nicht zur Verfügung. Somit sei eine abschließende Bewertung noch nicht möglich.

Nach Rücksprache mit der städtischen Rechtsabteilung solle deshalb in der Ratssitzung am 12.12.2017, falls bis dahin keine weiteren Informationen zur Verfügung ständen, nur die derzeit aktuelle Wettbürosteuersatzung aufgehoben werden und noch kein neuer Maßstab festgesetzt werden.

 

Herr Krümpel stellt auf Anfrage von Herrn Weßling klar, dass man bis zum Erlass einer neuen Satzung keine Wettbürosteuern - mit Ausnahme der Wettbürosteuern aus den rechtskräftigen Bescheiden - erheben könne.