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Herr Hachmann regt an, die Öffnungszeiten des Wahlamtes über den bestehenden Öffnungszeiten am Freitagnachmittag und am Samstagmorgen in den letzten zwei Wochen vor der Wahl als Serviceleistung auszuweiten.

 

Herr Dr. Lüttmann erläutert, dass das Wahlamt bereits von montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr und freitags bis 13 Uhr durchgängig geöffnet sei. Am letzten Freitag vor der Wahl biete man eine Sonderöffnungszeit bis 18 Uhr an. Das Wahlamt auch am Samstagvormittag zu öffnen, sei nicht vorgesehen.

 

Herr Hachmann bittet darum, die Öffnung am Samstagvormittag in den letzten zwei Wochen vor der Wahl als Anregung aufzunehmen.

 

Herr Dr. Lüttmann nimmt die Anregung entgegen.