Perspektivisch war im Aktionsplan zur Umsetzung der Sportentwicklungsplanung angedacht, bereits in diesem Jahr die Sportförderrichtlinien zu überarbeiten. Erste Vorarbeiten dazu sind bereits getätigt. Allerdings hat sich herausgestellt, dass es sinnvoll erscheint, eine umfangreichere Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Es braucht daher Zeit, um ein gut abgestimmtes Ergebnis zu erzielen. Dazu ist auch eine Beteiligung der Sportvereine im I. Quartal 2018 vorgesehen. Ziel ist es, die Überarbeitung bis zum Ende 2018 vorzunehmen, damit sie zum 01.01.2019 in Kraft treten können.