Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr Gausmann weist darauf hin, dass die geplanten Stellenausweitungen im Bereich der Schulverwaltung unmittelbar mit dem Medienentwicklungsplan und der Umstrukturierung der schulbudgetierten Mittel zusammenhingen und diese Projekte ohne eine zusätzliche personelle Ressource nicht umsetzbar seien.

 

Hinsichtlich der Beschäftigung von Honorarkräften an Musikschulen liefe derzeit eine Klage gegen ein sich damit befassendes Urteil des Landessozialgerichtes NRW. Bis durch endgültige Entscheidung des Bundessozialgerichtes Rechtssicherheit bestehe, würde aufgrund von Handlungsbedarf im Musikschulbereich eine zeitlich befristete Stelle „Musikschullehrerin“ geschaffen, die zukünftig je nach Rechtslage in eine Honorarbeschäftigung umgewandelt werde.    


Beschluss:

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Rheine zu empfehlen,

 

1.       den als Anlage beigefügten Stellenplan des Sonderbereiches 2, Produktgruppe 23 - Bildung, in den endgültigen Gesamtstellenplan der Stadt Rheine für das Jahr 2018 zu übernehmen.

 

2.       die nachstehenden befristeten Stellen des Sonderbereiches 2, Produktgruppe 23 - Bildung,

 

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil / Wert

befristet in Monate

 

1

Lehrkraft/Fachkraft für Integrationskurse an der VHS

1,0/EG 11

48

 

2

Musikschullehrerin

1,0/EG 9a

48

 

Summe

2

 

 

die nicht Bestandteil des Stellenplanes sind, zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig