Herr Gausmann weist darauf
hin, dass die geplanten Stellenausweitungen im Bereich der Schulverwaltung
unmittelbar mit dem Medienentwicklungsplan und der Umstrukturierung der schulbudgetierten
Mittel zusammenhingen und diese Projekte ohne eine zusätzliche personelle Ressource
nicht umsetzbar seien.
Hinsichtlich der
Beschäftigung von Honorarkräften an Musikschulen liefe derzeit eine Klage gegen
ein sich damit befassendes Urteil des Landessozialgerichtes NRW. Bis durch
endgültige Entscheidung des Bundessozialgerichtes Rechtssicherheit bestehe, würde
aufgrund von Handlungsbedarf im Musikschulbereich eine zeitlich befristete
Stelle „Musikschullehrerin“ geschaffen, die zukünftig je nach Rechtslage in
eine Honorarbeschäftigung umgewandelt werde.
Beschluss:
Der
Schulausschuss empfiehlt dem Haupt- und
Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Rheine zu empfehlen,
1. den als Anlage beigefügten Stellenplan des Sonderbereiches 2,
Produktgruppe 23 - Bildung, in den endgültigen Gesamtstellenplan der Stadt
Rheine für das Jahr 2018 zu übernehmen.
2. die nachstehenden befristeten Stellen des Sonderbereiches 2,
Produktgruppe 23 - Bildung,
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil / Wert |
befristet in Monate |
1 |
Lehrkraft/Fachkraft für Integrationskurse an der VHS |
1,0/EG 11 |
48 |
2 |
Musikschullehrerin |
1,0/EG 9a |
48 |
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Summe |
2 |
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die nicht Bestandteil des Stellenplanes sind,
zur Kenntnis zu nehmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig