Herr Gausmann weist darauf
hin, dass die in der Vorlage aufgeführten Projekte nicht in Zusammenhang mit
dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ oder dem Kommunalinvestitionsprogramm 2
stehen. Es handele sich ausschließlich um Mittel des laufenden
Unterhaltungsaufwandes an den Schulen.
Entstehende Nachfragen
werden von Herrn Gausmann dahingehend beantwortet, dass in den vergangenen
Jahren eine Erhöhung der Unterhaltungsinvestitionsmaßnahmen stattgefunden habe
und auch die vorgenannten Förderprogramme zur Verbesserung der Raumstruktur an den
Schulen beitragen würden. Investitionsstaus seien dabei nicht ausschließlich
auf fehlende finanzielle Mittel zurückzuführen, sondern insbesondere auch auf
fehlende personelle Ressourcen im Bereich der Bauverwaltung, Lieferengpässe
durch ausgelastete Baubetriebe, als auch die auf die Schulferien beschränkten
Zeitfenster für die Durchführung weitergehender Bauunterhaltungsmaßnahmen.
Beschluss:
1.
Der
Schulausschuss nimmt die Ausführungen zum Erhaltungsaufwand der städtischen Gebäude 2018 zur Kenntnis.