Herr Gausmann weist darauf hin, dass die in der Vorlage aufgeführten Projekte nicht in Zusammenhang mit dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ oder dem Kommunalinvestitionsprogramm 2 stehen. Es handele sich ausschließlich um Mittel des laufenden Unterhaltungsaufwandes an den Schulen.

 

Entstehende Nachfragen werden von Herrn Gausmann dahingehend beantwortet, dass in den vergangenen Jahren eine Erhöhung der Unterhaltungsinvestitionsmaßnahmen stattgefunden habe und auch die vorgenannten Förderprogramme zur Verbesserung der Raumstruktur an den Schulen beitragen würden. Investitionsstaus seien dabei nicht ausschließlich auf fehlende finanzielle Mittel zurückzuführen, sondern insbesondere auch auf fehlende personelle Ressourcen im Bereich der Bauverwaltung, Lieferengpässe durch ausgelastete Baubetriebe, als auch die auf die Schulferien beschränkten Zeitfenster für die Durchführung weitergehender Bauunterhaltungsmaßnahmen.

 


Beschluss:

 

1.        Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen zum Erhaltungsaufwand der städtischen Gebäude 2018 zur Kenntnis.