Frau Reinke fragt nach, warum nicht der Ersteller/die Erstellerin der Vorlage namentlich aufgeführt wird.

Herr Gausmann teilt mit, dass im Rahmen einer Vorlage die Verwaltungsmeinung im Namen des Bürgermeisters bzw. seines Vertreters/seiner Vertreterin wiedergegeben wird. Aus diesem Grunde wird auf eine namentliche Erwähnung des Erstellers/der Erstellerin verzichtet.