Beratungsergebnis: zurückgestellt

 

Frau Karasch erklärt, dass man ein strukturiertes Bieterverfahren für die Vermarktung und Entwicklung des Grundstücks wählen möchte. Sie erklärt, dass ein Verfahren gewählt werden müsse, welches die Grundsätze des geordneten Wettbewerbs berücksichtige, wobei haushaltsrechtliche Vorgaben und EU-Beihilferechtsregelungen den Ablauf vorgeben. Sie erläutert, dass sich das Verfahren in mehrere Stufen gliedere und es zum derzeitigen Stand keinen Entscheidungsdruck und keine Notwendigkeit für eine Festlegung auf Rahmenbedingungen gebe. Damit das Verfahren, welches in drei bis vier Stufen ablaufe, entwickelt werden könne, müsse eine Grundlagenermittlung erfolgen. Am 10. Januar 2018 werde das politische Arbeitsgremium tagen, wobei dann Grundlagenermittlungen und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen diskutiert und abgewogen werden und erst im Anschluss eine Entscheidung getroffen werden müsse. Frau Karasch weist darauf hin, dass heute mit diesem Gutachten ein Baustein der gesamten Grundlagenentwicklung vorgestellt werde und man im Anschluss in die erste Angebotsphase gehe. Nachfolgend gibt Frau Karasch einen kurzen Überblick über den weiteren Verfahrensablauf, wie er schon in der Vorlage dargestellt wurde.

 

Herr Kasper vom Büro SSR stellt anhand einer Präsentation die städtebauliche und verkehrliche Studie vor.

 

Herr Beckmann erklärt, dass es den Mitgliedern der CDU wichtig sei, für mögliche Investoren darauf hinzuweisen, dass auch der Bereich Mensing für eine Überplanung zur Verfügung stehe. Deshalb soll die Beschlussfassung um nachfolgenden Satz ergänzt werden: “Bei der Entwicklung der Kriterien für das Bieterverfahren ist die Möglichkeit, dass Investoren beide Grundstücksteile erwerben und entwickeln können, zu berücksichtigen.“ Weiter erklärt Herr Beckmann, dass es ihnen wichtig sei zweigleisig zu planen. Man möchte einen möglichen Investor mit einer guten Idee für das Mensing-Gebäude nicht stoppen und den Weg für solche Überlegungen freihalten.

 

Frau Karasch erklärt, dass sie einführend erklärt habe, dass noch entschieden werden müsse, welche Teile in das Bieterverfahren übernommen werden sollen. Es müsse erst später abgewogen werden, ob man lt. städtebaulicher Empfehlung die Baukörper voneinander unabhängig betrachte und somit eine Belichtungssituation zwischen den Gebäuden erziele oder der Möglichkeit für eine gesamte Entwicklung folge.

 

Herr Dr. Konietzko empfiehlt, so offen wie möglich an das ganze Verfahren heranzugeben und die gesamte erworbene Fläche an den Markt zu bringen.

 

Herr Kasper möchte diese Richtung nicht ausschließen. Er erklärt, dass das Büro sich mit dem südlichen Teil des Rathauszentrums im Rahmen der Arbeit nicht beschäftigt habe. Sein Anliegen sei gewesen, eine größtmögliche Ausnutzbarkeit und Flexibilität eines Standortes zu ermöglichen. Hierzu zähle aus seiner Sicht, die Großstruktur aufzubrechen, um eine vielfältige Nutzbarkeit zu erhalten. Herr Kasper erklärt, dass bei der Planung auch Immobilienwirtschaftler für diese Fragestellung eingebunden waren, die in der Trennung der Immobilien den Vorteil sahen, dass man nur eine minimale Verquickung der Gebäude erhalte. Er weist darauf hin, dass für das Bieterverfahren klare Vorgaben wichtig seien, egal in welche Richtung diese dann gehen würden.

 

Herr Berardis findet die Lösung, das Hertie-Gebäude und die Mensing-Fläche getrennt zu behandeln, eine gute Grundlage für weitere Überlegungen.

 

Herr Beckmann erklärt, dass es den Mitgliedern der CDU wichtig sei, im Verfahren alle Möglichkeiten zum Umgang mit dem Hertie-Gebäude und der Mensing-Fläche offen zu halten, sodass beide Varianten möglich bleiben.

 

Herr Kölker ist der Meinung, dass man der Beschlussvorlage so nicht zustimmen könne, da die zweite Variante mit den Mensing-Flächen vom Ing.-Büro nicht erarbeitet und geprüft wurde. Somit habe man keine Anhaltspunkte, wie eine kombinierte Variante aussehen könne. Man müsse dem Büro auch die Möglichkeit geben, eine zweite Variante auszuarbeiten, die der Bauausschuss dann in einem Beschluss mit abwägen könne.

 

Frau Karasch erklärt, dass man erarbeiten müsse, welche Rahmenbedingungen aus dieser heutigen Studie, den schon bestehenden Grundlagenermittlungen und den Rahmenbedingungen der komplizierten rechtlichen Situation mit Wegerechtabsicherung und Teileigentümerschaft zum Tragen kommen. Man werde außerhalb des Ausschusses diese Diskussionen führen und die Eckpunkte ermitteln, die dann zur Beschlussfassung vorgestellt werden. Sie erklärt, dass dieser Beschlussvorschlag nicht ausschließe, im Verfahren die verschiedenen Sichtweisen gegeneinander abzuwägen. Es gehe jetzt nicht um eine Vorfestlegung, sondern es werde der jetzt anstehende Weg der Beratungen beschrieben.

 

Herr Siegler erklärt, dass man hier eine differenzierte Betrachtung des Hertie-Gebäudes habe, wobei durch eine Fuge beide Gebäude voneinander getrennt werden. Wenn diese differenzierte Betrachtung die Grundlage für das Bieterverfahren sein soll, brauche man auch Informationen für eine mögliche gesamte Lösung.

 

Herr van Wüllen weist darauf hin, dass es sich hier um eine städtebauliche Studie handle, die aus städtebaulichen Gründen bestimmte Zielsetzungen formuliere. Dies betreffe auch das Rathauszentrum und nicht nur das Hertie-Gebäude, wobei auch verschiedene Belichtungsmöglichkeiten dargestellt wurden. Es müsse im Vorfeld ganz klar formuliert werden, welche Verfahrensschritte in das Bieterverfahren gegeben werden sollen.

 

Herr Kasper erklärt, dass der Blick auch auf die wettbewerblichen Aspekte gerichtet seien müsse. Er könne sich nicht vorstellen, dass es lt. Wettbewerbsrecht zulässig sei, den Bietern die Entscheidung zu überlassen, ob und wie sie mit der Mensing-Fläche umgehen.

 

Frau Karasch erklärt, dass man Fakten sammeln müsse, um in die Abwägungen für die Entscheidung zu kommen. Zu den Fakten gehöre auch, dass mit dem Fördergeber geklärt werde, wie viele Fördermittel es für die von der Verwaltung vorgeschlagene Variante der Vorplanung geben würde. Man habe hierfür noch keine Anhaltspunkte über die Höhe der Baukosten und somit auch keine Angabe zur Höhe der Förderung. Dieser Aspekt könne in der Meinungsbildung noch nicht berücksichtigt werden.

 

Frau Scheinig bittet um eine Sitzungsunterbrechung (19:55 Uhr). Die Mitglieder des Bauausschusses stimmen dem zu.

 

Herr Brauer unterbricht die Sitzung und führt diese nach 10 Minuten weiter fort.

 

Herr Brauer teilt mit, dass die Mitglieder der SPD die Beschlussfassung auf die nächste Bauausschusssitzung am 23.11.2017 vertagen möchten, um den TOP in der Gesamtfraktion noch einmal diskutieren zu können.

 

Die  Mitglieder des Bauausschusses  stimmen dem vorgeschlagenen Verfahren zu.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt die Ergebnisse der städtebaulichen und verkehrlichen Studie des Büros Schulten Raum- und Stadtentwicklung zur Kenntnis und beschließt, dass die Ergebnisse im Rahmen des mehrstufigen, strukturierten Bieterverfahrens zur Veräußerung und Revitalisierung des Hertie-Grundstückes zu behandeln und einzubinden sind.

 


Abstimmungsergebnis:          zurückgestellt