Frau Karasch erklärt, dass
man ein strukturiertes Bieterverfahren für die Vermarktung und Entwicklung des
Grundstücks wählen möchte. Sie erklärt, dass ein Verfahren gewählt werden müsse,
welches die Grundsätze des geordneten Wettbewerbs berücksichtige, wobei haushaltsrechtliche
Vorgaben und EU-Beihilferechtsregelungen den Ablauf vorgeben. Sie erläutert,
dass sich das Verfahren in mehrere Stufen gliedere und es zum derzeitigen Stand
keinen Entscheidungsdruck und keine Notwendigkeit für eine Festlegung auf
Rahmenbedingungen gebe. Damit das Verfahren, welches in drei bis vier Stufen
ablaufe, entwickelt werden könne, müsse eine Grundlagenermittlung erfolgen. Am
10. Januar 2018 werde das politische Arbeitsgremium tagen, wobei dann
Grundlagenermittlungen und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen diskutiert und
abgewogen werden und erst im Anschluss eine Entscheidung getroffen werden müsse.
Frau Karasch weist darauf hin, dass heute mit diesem Gutachten ein Baustein der
gesamten Grundlagenentwicklung vorgestellt werde und man im Anschluss in die
erste Angebotsphase gehe. Nachfolgend gibt Frau Karasch einen kurzen Überblick
über den weiteren Verfahrensablauf, wie er schon in der Vorlage dargestellt
wurde.
Herr Kasper vom Büro SSR
stellt anhand einer Präsentation die städtebauliche und verkehrliche Studie
vor.
Herr Beckmann erklärt, dass
es den Mitgliedern der CDU wichtig sei, für mögliche Investoren darauf
hinzuweisen, dass auch der Bereich Mensing für eine Überplanung zur Verfügung
stehe. Deshalb soll die Beschlussfassung um nachfolgenden Satz ergänzt werden:
“Bei der Entwicklung der Kriterien für das Bieterverfahren ist die Möglichkeit,
dass Investoren beide Grundstücksteile erwerben und entwickeln können, zu
berücksichtigen.“ Weiter erklärt Herr Beckmann, dass es ihnen wichtig sei
zweigleisig zu planen. Man möchte einen möglichen Investor mit einer guten Idee
für das Mensing-Gebäude nicht stoppen und den Weg für solche Überlegungen freihalten.
Frau Karasch erklärt, dass
sie einführend erklärt habe, dass noch entschieden werden müsse, welche Teile
in das Bieterverfahren übernommen werden sollen. Es müsse erst später abgewogen
werden, ob man lt. städtebaulicher Empfehlung die Baukörper voneinander
unabhängig betrachte und somit eine Belichtungssituation zwischen den Gebäuden erziele
oder der Möglichkeit für eine gesamte Entwicklung folge.
Herr Dr. Konietzko
empfiehlt, so offen wie möglich an das ganze Verfahren heranzugeben und die
gesamte erworbene Fläche an den Markt zu bringen.
Herr Kasper möchte diese
Richtung nicht ausschließen. Er erklärt, dass das Büro sich mit dem südlichen
Teil des Rathauszentrums im Rahmen der Arbeit nicht beschäftigt habe. Sein
Anliegen sei gewesen, eine größtmögliche Ausnutzbarkeit und Flexibilität eines
Standortes zu ermöglichen. Hierzu zähle aus seiner Sicht, die Großstruktur
aufzubrechen, um eine vielfältige Nutzbarkeit zu erhalten. Herr Kasper erklärt,
dass bei der Planung auch Immobilienwirtschaftler für diese Fragestellung eingebunden
waren, die in der Trennung der Immobilien den Vorteil sahen, dass man nur eine minimale
Verquickung der Gebäude erhalte. Er weist darauf hin, dass für das Bieterverfahren
klare Vorgaben wichtig seien, egal in welche Richtung diese dann gehen würden.
Herr Berardis findet die
Lösung, das Hertie-Gebäude und die Mensing-Fläche getrennt zu behandeln, eine
gute Grundlage für weitere Überlegungen.
Herr Beckmann erklärt, dass
es den Mitgliedern der CDU wichtig sei, im Verfahren alle Möglichkeiten zum
Umgang mit dem Hertie-Gebäude und der Mensing-Fläche offen zu halten, sodass
beide Varianten möglich bleiben.
Herr Kölker ist der
Meinung, dass man der Beschlussvorlage so nicht zustimmen könne, da die zweite
Variante mit den Mensing-Flächen vom Ing.-Büro nicht erarbeitet und geprüft
wurde. Somit habe man keine Anhaltspunkte, wie eine kombinierte Variante
aussehen könne. Man müsse dem Büro auch die Möglichkeit geben, eine zweite
Variante auszuarbeiten, die der Bauausschuss dann in einem Beschluss mit abwägen
könne.
Frau Karasch erklärt, dass
man erarbeiten müsse, welche Rahmenbedingungen aus dieser heutigen Studie, den schon
bestehenden Grundlagenermittlungen und den Rahmenbedingungen der komplizierten
rechtlichen Situation mit Wegerechtabsicherung und Teileigentümerschaft zum
Tragen kommen. Man werde außerhalb des Ausschusses diese Diskussionen führen
und die Eckpunkte ermitteln, die dann zur Beschlussfassung vorgestellt werden.
Sie erklärt, dass dieser Beschlussvorschlag nicht ausschließe, im Verfahren die
verschiedenen Sichtweisen gegeneinander abzuwägen. Es gehe jetzt nicht um eine
Vorfestlegung, sondern es werde der jetzt anstehende Weg der Beratungen
beschrieben.
Herr Siegler erklärt, dass
man hier eine differenzierte Betrachtung des Hertie-Gebäudes habe, wobei durch
eine Fuge beide Gebäude voneinander getrennt werden. Wenn diese differenzierte
Betrachtung die Grundlage für das Bieterverfahren sein soll, brauche man auch
Informationen für eine mögliche gesamte Lösung.
Herr van Wüllen weist
darauf hin, dass es sich hier um eine städtebauliche Studie handle, die aus
städtebaulichen Gründen bestimmte Zielsetzungen formuliere. Dies betreffe auch
das Rathauszentrum und nicht nur das Hertie-Gebäude, wobei auch verschiedene
Belichtungsmöglichkeiten dargestellt wurden. Es müsse im Vorfeld ganz klar formuliert
werden, welche Verfahrensschritte in das Bieterverfahren gegeben werden sollen.
Herr Kasper erklärt, dass
der Blick auch auf die wettbewerblichen Aspekte gerichtet seien müsse. Er könne
sich nicht vorstellen, dass es lt. Wettbewerbsrecht zulässig sei, den Bietern
die Entscheidung zu überlassen, ob und wie sie mit der Mensing-Fläche umgehen.
Frau Karasch erklärt, dass
man Fakten sammeln müsse, um in die Abwägungen für die Entscheidung zu kommen.
Zu den Fakten gehöre auch, dass mit dem Fördergeber geklärt werde, wie viele
Fördermittel es für die von der Verwaltung vorgeschlagene Variante der
Vorplanung geben würde. Man habe hierfür noch keine Anhaltspunkte über die Höhe
der Baukosten und somit auch keine Angabe zur Höhe der Förderung. Dieser Aspekt
könne in der Meinungsbildung noch nicht berücksichtigt werden.
Frau Scheinig bittet um
eine Sitzungsunterbrechung (19:55 Uhr). Die Mitglieder des Bauausschusses
stimmen dem zu.
Herr Brauer unterbricht die
Sitzung und führt diese nach 10 Minuten weiter fort.
Herr Brauer teilt mit, dass
die Mitglieder der SPD die Beschlussfassung auf die nächste Bauausschusssitzung
am 23.11.2017 vertagen möchten, um den TOP in der Gesamtfraktion noch einmal
diskutieren zu können.
Die Mitglieder des Bauausschusses stimmen dem vorgeschlagenen Verfahren zu.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt
die Ergebnisse der städtebaulichen und verkehrlichen Studie des Büros Schulten
Raum- und Stadtentwicklung zur Kenntnis und beschließt, dass die Ergebnisse im
Rahmen des mehrstufigen, strukturierten Bieterverfahrens zur Veräußerung und
Revitalisierung des Hertie-Grundstückes zu behandeln und einzubinden sind.
Abstimmungsergebnis: zurückgestellt