Herr van Wüllen erklärt, dass jetzt eine Entwurfsplanung für die Neugestaltung des Marktplatzes vorliege. Er erklärt, dass Frau Lintel vom Büro Scape die aktuelle Entwurfsplanung vorstellen werde.

 

Frau Lintel vom Büro Scape stellt anhand einiger Folien die Entwurfsplanung für die Neugestaltung des Marktplatzes inklusive Kirchenvorplatz vor.

 

Herr Brauer schlägt vor, als erstes die Gestaltung des Marktplatzes zu diskutieren und im Anschluss den Bereich des Kirchenvorplatzes.

 

Herr van Wüllen fasst den Beschlussvorschlag noch einmal zusammen. Er erklärt, dass man aus dem letzten Bauausschuss drei Prüfaufträge erhalten habe. Der Erste sei der Übergang zwischen Marktplatz und den anliegenden Straßen gewesen, was Frau Lintel in ihrem Vortrag gut dargestellt habe. Der Zweite war die Ausstattung und Berücksichtigung des Gestaltungskataloges, wobei festgelegt wurde, dass bei der Gestaltung des Marktplatzes Besonderheiten in der Ausstattung zugelassen wurden. Hier gehe es vor allem um die Beleuchtung, die noch einmal angepasst worden sei. Herr van Wüllen erklärt, dass die Punkte Pflasterung, Beleuchtung und Bänke aufgrund der Besonderheit des Ortes, Abweichungen zum Gestaltungskatalog aufweisen. Man habe die inhaltlichen und wirtschaftlichen Aspekte geprüft und habe bezüglich des Pflasters 4 Aspekte herausgearbeitet, die für die Qualität des Marktplatzes wichtig seien. Diese Kriterien seinen Gestaltung und Wirkung, Barrierefreiheit und Begehbarkeit, Denkmalbelange und stadtgeschichtlicher Bezug und zuletzt Nachhaltigkeit und Qualitätssicherung. Aufgrund dessen gebe es die 4 Varianten mit unterschiedlicher Gewichtung.

 

Herr Beckmann erklärt, dass sich die Mitglieder der CDU für die Variante 4 mit den Musterflächen 2 und 6 aufgrund der Aussage zur Begehbarkeit ausgesprochen haben.

 

Frau Scheinig erklärt, dass sich auch die Mitglieder der SPD für die Variante 4 mit Musterflächen 2 und 6 entschieden haben. Zum Thema Nachtabsenkung möchte Frau Scheinig wissen, ob es Aussagen gebe, in wie vielen Gemeinden diese noch praktiziert werde und was es an effektivem Einsparpotenzial gebe.

 

Frau Karasch erklärt, dass man dieses Thema im Verwaltungsrat der TBR behandelt habe und man diese Information zur Verfügung stellen werde.

 

Herr Meier erklärt, dass er mit einigen Menschen mit Gehbehinderung und Rollatoren die Musterflächen getestet habe. Er erklärt, dass man festgestellt habe, dass die Flächen 2 und 6 am besten „berollt“ werden können. Wenn die Variante 3 zum Tragen käme, könnten die behinderten Menschen nur am Rand des Platzes gehen, was mit der Variante 4 aber kein Problem sei. Bezüglich der Leitlinie für behinderte Menschen erklärt er, dass er sich am Intarsienband entlang getastet habe. Hierbei könne man wieder gut sehen, dass das, was für mobilitätseingeschränkte Menschen gut ist für blinde Menschen nicht gehe, da diese einen taktilen Kontrast benötigen. Er erklärt, dass es einen Kontrast zum Intarsienband nicht gebe, da die Flächen geschliffen seien.  Mit Herrn Löckener habe er bei der Begehung klären können, dass neben dem Intarsienband die Entwässerungsrille entlang führe und diese als taktiler Kontrast dienen könne. Herr Meier erklärt, dass man dann dafür Sorge tragen müsse, dass die Rille in der restlichen Wegeführung weiter berücksichtigt werde. Weiter weist er darauf hin, dass es eine DIN gebe, die für die Bewertung der optischen Kontraste in öffentlichen Räumen zuständig sei.

 

Herr Siegler erklärt, dass sich die UWG der Meinung von SPD und CDU anschließe, was die Pflasterung sowohl der Intarsie als auch des Außenbereiches betreffe. Er bittet darauf zu achten, dass die Pflasterung so eng wie möglich verlegt werde. Wichtig sei, dass die  Ebenmäßigkeit bestehen bleibe, gerade wenn durch die Straßenreinigung Granulat aus den Fugen gekehrt würde.

 

Herr Hesping erklärt für den Seniorenbeirat, dass er sich der allgemeinen Meinung für die Variante 4 anschließe.

 

Herr Siegler erklärt, dass er ein Problem bei den Bänken mit Betonunterlage und Holzverlattung in Bezug auf die Verschmutzung durch dazwischen gesteckten und gefallenen Unrat sehe. Dieser könne nicht, wie bei anderen Banktypen auf den Boden fallen, sondern bleibe auf dem Betonsockel der Bank liegen und lasse sich zudem schlecht entfernen. Besser fände er eine Bank, die durchlässig sei, wo dann der Unrat nach unten durchfallen und einfacher beseitigt werden könne. Herr Siegler weist darauf hin, dass manche Bänke eine sehr unbequeme und merkwürdig geneigte Rückenlehne habe. Er erklärt, dass die Bürger mit dem Sitzkomfort der derzeit verwendeten Bänke gut zufrieden seien. Er bittet zu prüfen, ob dieser Banktyp auch für den Marktplatz verwendet werden könne. Für die Begrünung bzw. Verschattung auf dem Marktplatz könne nur der geplante Baum im Westen herhalten. Er sehe aber weiteren Bedarf für die Beschattung von weiteren Bänken, da gerade in der Sommerzeit Schatten gesucht werde. Bezüglich des Brunnens erklärt Herrn Siegler, dass er es gut finde, dass die Bänke um den Brunnen leicht demontierbar seien. Was aus seiner Sicht nicht erfreulich ist, sei die Tatsache, dass wenn der Marktplatz vollflächig benutzt werden müsse, man an der Brunnenstelle einen Aufbau habe und somit nicht flexibel reagieren könne. Er erklärt, dass, wenn mit Bodendüsen gearbeitet würde, die Stelle gut zu reinigen sei und im Falle einer großflächigen Nutzung nur die Bänke entfernt werden müssten. Bei den geplanten Spielmöglichkeiten für Kinder auf dem Marktplatz verweist Herr Siegler auf die Umfrage von Frau Wiggers, dass sich die Gruppe der Großeltern/Eltern für die Kinder mehr Spielmöglichkeiten in der Innenstadt wünschten. Somit sehe er die Anzahl der Spielgeräte für den Marktplatz als nicht ausreichen an. Aus seiner Sicht gehören mehr kleinere Spielgeräte auf den Marktplatz.

 

Frau Lintel erklärt, dass man den Sitzkomfort bei der Gestaltung der Bänke berücksichtigen werde. Zum Thema Schatten auf dem Marktplatz glaube Frau Lintel, eine gute Lösung gefunden zu haben, da dieser eine Baum im ausgewachsenen Zustand eine große beschattete Fläche biete. Bezüglich des Brunnens erklärt Frau Lintel, dass dieser auch zu einem Mehrwert und zur Attraktivität für Kinder beitragen werde, wobei man bei weiteren Spielgeräten den anderen Platzansprüchen Sorge tragen müsse. In puncto Brunnen sei ihnen wichtig gewesen, dass dieser auch im Winter sichtbar bleibe. Sie habe die Auskunft bekommen, dass die Platzansprüche an den Marktplatz mit dem Brunnen kompatibel seien.

 

Herr van Wüllen erklärt zum Thema Kirchenvorplatz, dass es die Möglichkeit gebe, auch diese Aufwendungen mit fördern zu lassen und somit von der 70 %igen Förderung zu profitieren. Die restlichen 30 % nichtförderfähigen Kosten (ca. 100.000,00 Euro) müssten dann zur Hälfte von  der Stadt und der Kirchengemeinde getragen werden. Dies sei der letzte Stand der Gespräche mit der Kirchengemeinde.

 

Herr Beckmann erklärt, dass die Stadt Rheine mit der Kirche noch einmal in Verhandlungen treten soll, damit der Kostenanteil der Kirche sich erhöhe.

 

Bezüglich der Änderung des Beschlusses gab es eine kurze Diskussion.

 

Im Anschluss erklärt Herr Brauer, dass somit nun die Ziffern 1, 2, 3, 4 zur Beschlussfassung anstehen und bei der Ziffer 1 die Variante 3 in Variante 4 geändert werde müsse. Der Beschlussvorschlag der Ziffer 3 ändere sich insofern, dass von der Kirchengemeinde St. Dionysius der gesamte 30 %ige Eigenanteil getragen werden soll. Die Mitglieder des Bauausschusses stimmen der Änderung des Beschlussvorschlages zu.


 

Beschluss:

 

1.       Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf für die Neugestaltung des Marktplatzes (Maßnahme A 3 des Rahmenplanes Innenstadt) zur Kenntnis und beschließt die Offenlage der Ausbauplanung gemäß der Variante 4 und die damit verbundenen Aufwendungen in den Diensträumen der Stadtplanung im neuen Rathaus.

 

2.       Der Bauausschuss beschließt, dass der Kirchenvorplatz in das Teilprojekt A 3 Marktplatzneugestaltung einbezogen wird.

 

3.       Der Bauausschuss beschließt, dass der für den Kirchenvorplatz zu tragende 30 %ige Eigenanteil sowie die diesbezüglich nicht förderfähigen Aufwendungen von der katholischen Kirchengemeinde St. Dionysius getragen werden müssen.

 

4.       Damit die Umsetzung in 2018 beginnen kann, wird die Verwaltung beauftragt, bis zur Abgabefrist am 30.11.2017 einen Förderantrag auf Basis der aktuellen Kostenberechnungen zu den Teilmaßnahmen bei der Bezirksregierung einzureichen.

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

                                             geändert beschlossen