Sitzung: 15.11.2017 Bau- und Mobilitätsausschuss
Beratungsergebnis: geändert beschlossen
Vorlage: 402/17
Herr van Wüllen erklärt,
dass jetzt eine Entwurfsplanung für die Neugestaltung des Marktplatzes
vorliege. Er erklärt, dass Frau Lintel vom Büro Scape die aktuelle Entwurfsplanung
vorstellen werde.
Frau Lintel vom Büro Scape
stellt anhand einiger Folien die Entwurfsplanung für die Neugestaltung des
Marktplatzes inklusive Kirchenvorplatz vor.
Herr Brauer schlägt vor,
als erstes die Gestaltung des Marktplatzes zu diskutieren und im Anschluss den
Bereich des Kirchenvorplatzes.
Herr van Wüllen fasst den
Beschlussvorschlag noch einmal zusammen. Er erklärt, dass man aus dem letzten
Bauausschuss drei Prüfaufträge erhalten habe. Der Erste sei der Übergang zwischen
Marktplatz und den anliegenden Straßen gewesen, was Frau Lintel in ihrem
Vortrag gut dargestellt habe. Der Zweite war die Ausstattung und
Berücksichtigung des Gestaltungskataloges, wobei festgelegt wurde, dass bei der
Gestaltung des Marktplatzes Besonderheiten in der Ausstattung zugelassen wurden.
Hier gehe es vor allem um die Beleuchtung, die noch einmal angepasst worden
sei. Herr van Wüllen erklärt, dass die Punkte Pflasterung, Beleuchtung und
Bänke aufgrund der Besonderheit des Ortes, Abweichungen zum Gestaltungskatalog aufweisen.
Man habe die inhaltlichen und wirtschaftlichen Aspekte geprüft und habe bezüglich
des Pflasters 4 Aspekte herausgearbeitet, die für die Qualität des Marktplatzes
wichtig seien. Diese Kriterien seinen Gestaltung und Wirkung, Barrierefreiheit
und Begehbarkeit, Denkmalbelange und stadtgeschichtlicher Bezug und zuletzt
Nachhaltigkeit und Qualitätssicherung. Aufgrund dessen gebe es die 4 Varianten
mit unterschiedlicher Gewichtung.
Herr Beckmann erklärt, dass
sich die Mitglieder der CDU für die Variante 4 mit den Musterflächen 2 und 6 aufgrund
der Aussage zur Begehbarkeit ausgesprochen haben.
Frau Scheinig erklärt, dass
sich auch die Mitglieder der SPD für die Variante 4 mit Musterflächen 2 und 6
entschieden haben. Zum Thema Nachtabsenkung möchte Frau Scheinig wissen, ob es
Aussagen gebe, in wie vielen Gemeinden diese noch praktiziert werde und was es an
effektivem Einsparpotenzial gebe.
Frau Karasch erklärt, dass
man dieses Thema im Verwaltungsrat der TBR behandelt habe und man diese
Information zur Verfügung stellen werde.
Herr Meier erklärt, dass er
mit einigen Menschen mit Gehbehinderung und Rollatoren die Musterflächen
getestet habe. Er erklärt, dass man festgestellt habe, dass die Flächen 2 und 6
am besten „berollt“ werden können. Wenn die Variante 3 zum Tragen käme, könnten
die behinderten Menschen nur am Rand des Platzes gehen, was mit der Variante 4 aber
kein Problem sei. Bezüglich der Leitlinie für behinderte Menschen erklärt er,
dass er sich am Intarsienband entlang getastet habe. Hierbei könne man wieder
gut sehen, dass das, was für mobilitätseingeschränkte Menschen gut ist für
blinde Menschen nicht gehe, da diese einen taktilen Kontrast benötigen. Er
erklärt, dass es einen Kontrast zum Intarsienband nicht gebe, da die Flächen
geschliffen seien. Mit Herrn Löckener habe
er bei der Begehung klären können, dass neben dem Intarsienband die
Entwässerungsrille entlang führe und diese als taktiler Kontrast dienen könne. Herr
Meier erklärt, dass man dann dafür Sorge tragen müsse, dass die Rille in der
restlichen Wegeführung weiter berücksichtigt werde. Weiter weist er darauf hin,
dass es eine DIN gebe, die für die Bewertung der optischen Kontraste in öffentlichen
Räumen zuständig sei.
Herr Siegler erklärt, dass
sich die UWG der Meinung von SPD und CDU anschließe, was die Pflasterung sowohl
der Intarsie als auch des Außenbereiches betreffe. Er bittet darauf zu achten, dass
die Pflasterung so eng wie möglich verlegt werde. Wichtig sei, dass die Ebenmäßigkeit bestehen bleibe, gerade wenn durch
die Straßenreinigung Granulat aus den Fugen gekehrt würde.
Herr Hesping erklärt für
den Seniorenbeirat, dass er sich der allgemeinen Meinung für die Variante 4
anschließe.
Herr Siegler erklärt, dass
er ein Problem bei den Bänken mit Betonunterlage und Holzverlattung in Bezug
auf die Verschmutzung durch dazwischen gesteckten und gefallenen Unrat sehe. Dieser
könne nicht, wie bei anderen Banktypen auf den Boden fallen, sondern bleibe auf
dem Betonsockel der Bank liegen und lasse sich zudem schlecht entfernen. Besser
fände er eine Bank, die durchlässig sei, wo dann der Unrat nach unten durchfallen
und einfacher beseitigt werden könne. Herr Siegler weist darauf hin, dass
manche Bänke eine sehr unbequeme und merkwürdig geneigte Rückenlehne habe. Er
erklärt, dass die Bürger mit dem Sitzkomfort der derzeit verwendeten Bänke gut
zufrieden seien. Er bittet zu prüfen, ob dieser Banktyp auch für den Marktplatz
verwendet werden könne. Für die Begrünung bzw. Verschattung auf dem Marktplatz
könne nur der geplante Baum im Westen herhalten. Er sehe aber weiteren Bedarf für
die Beschattung von weiteren Bänken, da gerade in der Sommerzeit Schatten
gesucht werde. Bezüglich des Brunnens erklärt Herrn Siegler, dass er es gut
finde, dass die Bänke um den Brunnen leicht demontierbar seien. Was aus seiner
Sicht nicht erfreulich ist, sei die Tatsache, dass wenn der Marktplatz vollflächig
benutzt werden müsse, man an der Brunnenstelle einen Aufbau habe und somit
nicht flexibel reagieren könne. Er erklärt, dass, wenn mit Bodendüsen gearbeitet
würde, die Stelle gut zu reinigen sei und im Falle einer großflächigen Nutzung
nur die Bänke entfernt werden müssten. Bei den geplanten Spielmöglichkeiten für
Kinder auf dem Marktplatz verweist Herr Siegler auf die Umfrage von Frau
Wiggers, dass sich die Gruppe der Großeltern/Eltern für die Kinder mehr
Spielmöglichkeiten in der Innenstadt wünschten. Somit sehe er die Anzahl der
Spielgeräte für den Marktplatz als nicht ausreichen an. Aus seiner Sicht
gehören mehr kleinere Spielgeräte auf den Marktplatz.
Frau Lintel erklärt, dass
man den Sitzkomfort bei der Gestaltung der Bänke berücksichtigen werde. Zum
Thema Schatten auf dem Marktplatz glaube Frau Lintel, eine gute Lösung gefunden
zu haben, da dieser eine Baum im ausgewachsenen Zustand eine große beschattete
Fläche biete. Bezüglich des Brunnens erklärt Frau Lintel, dass dieser auch zu
einem Mehrwert und zur Attraktivität für Kinder beitragen werde, wobei man bei weiteren
Spielgeräten den anderen Platzansprüchen Sorge tragen müsse. In puncto Brunnen
sei ihnen wichtig gewesen, dass dieser auch im Winter sichtbar bleibe. Sie habe
die Auskunft bekommen, dass die Platzansprüche an den Marktplatz mit dem
Brunnen kompatibel seien.
Herr van Wüllen erklärt zum
Thema Kirchenvorplatz, dass es die Möglichkeit gebe, auch diese Aufwendungen
mit fördern zu lassen und somit von der 70 %igen Förderung zu profitieren.
Die restlichen 30 % nichtförderfähigen Kosten (ca. 100.000,00 Euro) müssten
dann zur Hälfte von der Stadt und der Kirchengemeinde
getragen werden. Dies sei der letzte Stand der Gespräche mit der Kirchengemeinde.
Herr Beckmann erklärt, dass
die Stadt Rheine mit der Kirche noch einmal in Verhandlungen treten soll, damit
der Kostenanteil der Kirche sich erhöhe.
Bezüglich der Änderung des
Beschlusses gab es eine kurze Diskussion.
Im Anschluss erklärt Herr
Brauer, dass somit nun die Ziffern 1, 2, 3, 4 zur Beschlussfassung anstehen und
bei der Ziffer 1 die Variante 3 in Variante 4 geändert werde müsse. Der
Beschlussvorschlag der Ziffer 3 ändere sich insofern, dass von der
Kirchengemeinde St. Dionysius der gesamte 30 %ige Eigenanteil getragen
werden soll. Die Mitglieder des Bauausschusses stimmen der Änderung des
Beschlussvorschlages zu.
Beschluss:
1. Der Bauausschuss nimmt
den Ausbauentwurf für die Neugestaltung des Marktplatzes (Maßnahme A 3 des
Rahmenplanes Innenstadt) zur Kenntnis und beschließt die Offenlage der
Ausbauplanung gemäß der Variante 4 und
die damit verbundenen Aufwendungen in den Diensträumen der Stadtplanung im neuen
Rathaus.
2. Der Bauausschuss
beschließt, dass der Kirchenvorplatz in das Teilprojekt A 3 Marktplatzneugestaltung
einbezogen wird.
3. Der Bauausschuss beschließt, dass der für den Kirchenvorplatz zu
tragende 30 %ige Eigenanteil sowie die diesbezüglich nicht förderfähigen
Aufwendungen von der katholischen Kirchengemeinde St. Dionysius getragen werden
müssen.
4. Damit die Umsetzung in
2018 beginnen kann, wird die Verwaltung beauftragt, bis zur Abgabefrist am
30.11.2017 einen Förderantrag auf Basis der aktuellen Kostenberechnungen zu den
Teilmaßnahmen bei der Bezirksregierung einzureichen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
geändert beschlossen