Sitzung: 14.11.2017 Haupt-, Digital- und Finanzausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 343/17/1
Herr Doerenkamp bittet um
Aufklärung, wieso es zu einer Rückübertragung der Aufgabe des abwehrenden
Brandschutzes für das Bundeswehrdepot Kanalhafen käme. Er sei der Auffassung,
dass sich die Bundeswehr und nicht die Stadt Rheine um den abwehrenden
Brandschutz kümmern müsse.
Frau Karasch stellt klar,
dass es keine rechtliche Möglichkeit gebe, die Aufgabe nicht zurück übertragen
zu bekommen. Der abwehrende Brandschutz sei Aufgabe der Gemeinden. Dieses sei
nur dann Aufgabe des Bundes, wenn es der militärische Auftrag erfordere und
daran gekoppelt sei. Werde dieser militärische Auftrag aufgegeben, dann falle
die Aufgabe zurück. Es gebe auch zwischenzeitlich eine Rechtsprechung, die nur
dann ein Austrittsszenario lasse, wenn noch ein militärisch spezifisches Gefährdungspotenzial
vorliege. Es gebe Gemeinden, die versucht hätten, sich der Aufgabe zu
entziehen. Die Rechtsprechung habe dann differenziert entschieden. Die Übergabe
eines Depots mit Stoffen, die auch z. B. ein privates Unternehmen der Chemieindustrie
vorhalten könne, sei alleine keine militärische Gefährdungslage. Daher
verbleibe die Aufgabe nicht beim Bund. Ein firmeneigener Brandschutz sei nicht
vorgesehen.
Frau Karasch weist darauf hin,
dass es eine Erstattungsklausel für erhöhte Aufwendungen des abwehrenden
Brandschutzes gebe, die man geltend machen könne. Wie dieses konkret aussehe wisse
man derzeit noch nicht. Zunächst müsse mit der Bundeswehr zusammen der
IST-Stand aufgenommen werden, um daraus die Folgen für die Stadt Rheine
ermitteln zu können.
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des
Fachbereichs 3 – Recht und Ordnung – unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen
in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig