Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr Doerenkamp bittet um Aufklärung, wieso es zu einer Rückübertragung der Aufgabe des abwehrenden Brandschutzes für das Bundeswehrdepot Kanalhafen käme. Er sei der Auffassung, dass sich die Bundeswehr und nicht die Stadt Rheine um den abwehrenden Brandschutz kümmern müsse.

 

Frau Karasch stellt klar, dass es keine rechtliche Möglichkeit gebe, die Aufgabe nicht zurück übertragen zu bekommen. Der abwehrende Brandschutz sei Aufgabe der Gemeinden. Dieses sei nur dann Aufgabe des Bundes, wenn es der militärische Auftrag erfordere und daran gekoppelt sei. Werde dieser militärische Auftrag aufgegeben, dann falle die Aufgabe zurück. Es gebe auch zwischenzeitlich eine Rechtsprechung, die nur dann ein Austrittsszenario lasse, wenn noch ein militärisch spezifisches Gefährdungspotenzial vorliege. Es gebe Gemeinden, die versucht hätten, sich der Aufgabe zu entziehen. Die Rechtsprechung habe dann differenziert entschieden. Die Übergabe eines Depots mit Stoffen, die auch z. B. ein privates Unternehmen der Chemieindustrie vorhalten könne, sei alleine keine militärische Gefährdungslage. Daher verbleibe die Aufgabe nicht beim Bund. Ein firmeneigener Brandschutz sei nicht vorgesehen.

 

Frau Karasch weist darauf hin, dass es eine Erstattungsklausel für erhöhte Aufwendungen des abwehrenden Brandschutzes gebe, die man geltend machen könne. Wie dieses konkret aussehe wisse man derzeit noch nicht. Zunächst müsse mit der Bundeswehr zusammen der IST-Stand aufgenommen werden, um daraus die Folgen für die Stadt Rheine ermitteln zu können.


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs 3 – Recht und Ordnung – unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig