Die schulbudgetierten Mittel würden ab dem Schuljahr 18/19 wieder in den städtischen Haushalt zurückgeführt werden. Für das kommende Haushaltsjahr 2018 würden die Mittel im Ergebnisplan anteilig bis zum 31.07.2018 anteilig zur Verfügung gestellt. Die Investivmittel verblieben beim Schulträger. Entsprechende Anschaffungen würden dann zentral koordiniert.

Eine Übertragung der nicht verbrauchten schulbudgetierten Mitteln aus 2017 nach 2018 erfolge darüberhinaus  grundsätzlich nicht.