Herr Roscher weist darauf hin, dass es sich auf Seite 1 der Vorlage nicht um eine „Verminderung“ handele, sondern um eine „Erhöhung“.


Beschluss:

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ergebnisse der Etatberatungen in den Fachausschüssen gemäß den AnlageN 1 und 2 zur Kenntnis und stimmt unter Berücksichtigung der in der Begründung unter Buchstabe B, Ziffer 1 enthaltenen Erläuterungen deR vorgeschlagenen Budgetveränderung zu.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt den unter Buchstabe B, Ziffer 2 – Sonstige Änderungen in den Fach- und Sonderbereichsbudgets – aufgeführten Veränderungen zu.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Fortschreibung des Sonderbereichs 9 – Zentrale Finanzleistungen – gemäß den Anlagen 3 und 4 unter Berücksichtigung der in den Begründungen unter Buchstabe B, Ziffer 3 enthaltenen Erläuterungen zu.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss kommt nach Prüfung der Einwendungen nach § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NW unter Berücksichtigung der unter Buchstabe B, Ziffer 4 gemachten Erläuterungen zu dem Ergebnis, dass eine weitergehende detaillierte Prüfung bzw. Bearbeitung der Einwendungen nicht erforderlich ist und empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Einwendungen zur Kenntnis zu nehmen und aufgrund der Einwendungen keine Änderungen des Haushaltsplanentwurfes zu beschließen.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Haushaltssatzung für das Jahr 2018 einschließlich der Anlagen in der Fassung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2018 unter Berücksichtigung der von den Fachausschüssen und dem Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen zu beschließen.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig