Beratungsergebnis: geändert beschlossen

I/A/2893

 

Herr Schröer verliest vorab den beigefügten Vermerk.

 

 

 

 

Herr Hagemeier bittet darum, das Durchfahrverbot für LKW aus dem Beschluss herauszunehmen. Hierfür sei der Bauausschuss nicht zuständig. Er regt weiter an, mit der Bundeswehr Gespräche zu führen, mit dem Ziel, diese Straße aus den Fahrschulstrecken der Bundeswehr herauszunehmen.

 

Herr Hagemeier weist darauf hin, dass die Anwohner auf die Pflegeübernahme der Grünbeete angesprochen werden sollten.

 

Herr Löcken gibt zu bedenken, dass die Bundeswehrfahrschulen im Stadtgebiet üben müssten. Dabei sollte auf eine gerechte Straßenbelastung geachtet werden.

 

 

 

 


Beschluss:

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:     Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Königseschstraße“, incl. Stichweg zwischen Hünenborgstraße und Bahnüberführung:

 

A.       Königseschstraße (Hauptzug)

 

Es ist ein Ausbau als Tempo-30-Zone im Trennungsprinzip vorgesehen.

 

 

a)  Fahrbahn

è     Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 5,50 m

 

è     In Bereichen von Einengungen:

Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 3,50 m

 

b)  Parken

è     Pflasterung von Pkw-Parkstreifen in anthrazitfarbenem Pflaster mit Unterbau in Längsaufstellung mit einer Breite von 2,0 m bzw. 2,25 m

 

 

c)   Begrünung

è     Anlegen von Grünbeeten z. T. mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung als Fahrbahneinengung und im Seitenraum

 

 

d)   Gehweg

è     Pflasterung von plattierten Gehwegen in 1,50 bis 2,75 m Breite

 

 

Zufahrten/Einmündungen

è     Pflasterung in den Seitenbereichen der Einmündungen und der Zufahrten zu den privaten Grund­stücken in grauem Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

 

e)  Entwässerung

è     Herstellung einer 30 cm breiten Entwässerungsrinne

è     Einbau von Straßenabläufen mit Anschluss an die vorhandene Kanalisation

 

 

f)    Straßenbeleuchtung

è     Aufstellen von Leuchten in Rautenform QSS 151, LPH 6 m ausgestattet mit 2x50 Watt

 

 

B.    Stichweg Königseschstraße

 

          Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

 

a)  Befahrbarer Bereich

è     Pflasterung eines niveaugleichen Verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 4,50 m bis 10,0 m breiten Mischfläche aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V

 

b)  Entwässerung

è     Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorh. Regenwasserkanal

 

c)   Straßenbeleuchtung

è     elektrische Straßenbeleuchtung, Rautenleuchte LSS 151-2, 2 x 11 Watt, mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m

 

 

         

         


 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig