I/B/0735
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine genehmigt den am 31. Januar 2008 von der Bürgermeisterin Dr. Angelika Kordfelder und den Ratsmitgliedern Josef Niehues, Günter Thum, Alfred Holtel, Michael Reiske und Marcel Tewes gefassten Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 60 Abs. 1 GO mit folgendem Wortlaut:
Satzung
über die
Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts
der Stadt Rheine
gemäß § 25 Abs. 1 Ziff. 2 BauGB
vom 31. Januar
2008
Aufgrund des § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (zuletzt geändert durch Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte v. 21.12.2006, BGBl. I S. 3316) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S.666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 380) haben die Bürgermeisterin Frau Dr. Angelika Kordfelder, die Ratsmitglieder Josef Niehues, Günter Thum, Alfred Holtel, Michael Reiske und Marcel Tewes durch Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 60 Abs. 1 GO NW am 31. Januar 2008 folgende Satzung beschlossen:
§
1
Vorkaufsrechte
An den in dem räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung (§ 2) liegenden Grundstücken steht der Stadt Rheine zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf der Basis der städtebaulichen Maßnahme „Münstertor Platz“ festgelegten Zielvorstellungen ein Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Ziffer 2 BauGB zu.
§
2
Räumlicher
Geltungsbereich
Ein Vorkaufsrecht der Stadt Rheine besteht im Bereich der Straßen Im Coesfeld, Katthagen, Hohe Lucht, Emsstraße und Münsterstraße.
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
Im Norden durch die Begrenzung der Emsstraße von Hausnummer 26 bis 42, im Westen durch die Begrenzung der Münsterstraße von der Emsstr. 26 bis Münsterstr. 45, im Süden durch die Begrenzung der Straße Hohe Lucht bis zum Emsufer und im Osten durch das westliche Emsufer von der Ludgeribrücke bis zur Nepomukbrücke.
Der Geltungsbereich ist in dem anliegenden Planausschnitt, der Bestandteil dieser Satzung ist, dargestellt.
§
3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig