Sitzung: 25.01.2018 Bau- und Mobilitätsausschuss
Herr Dr. Vennekötter
erklärt zu Punkt 3, dass der
Notrufknopf des WCs am Bustreff mit einem optischen und akustischen Signal
ausgestattet sei und planmäßig keine externe Benachrichtigung erfolge. Man
könne zwar durch ein Hinweisschild darauf aufmerksam machen, dass keine externe
Benachrichtigung bei Betätigung des Notrufknopfes stattfinde und nur durch optische
und akustische Signale auf die Situation aufmerksam gemacht werde. Herr Dr.
Vennekötter erklärt, dass im Inneren des WCs jedoch schon einige Schilder
angebracht seien und er in einem weiteren Schild nicht die Lösung sehe. Deshalb
werde man die Busfahrer darauf hinweisen, was es mit dem Signalton auf sich
habe, um sie für evtl. Notsituationen zu sensibilisieren.
1. TOP 17 Herr
Willems EKZ Felsenstraße, hier:
ÖS BauA 23.11.2017 Parkplatz für Menschen mit Behinderung bei Fa. Rossmann
Antwort Frau Jaske
Herr Willems weist drauf
hin, dass bei der Fa. Rossmann an der Felsenstraße ein Parkplatz für Menschen
mit Behinderung fehle.
Herr Dr. Vennekötter
nimmt dies zur Prüfung mit.
Antwort Frau Jaske vom 12.01.2018
Der Behindertenstellplatz am Fachmarktzentrum
Felsenstraße (u. a. Rossmann) ist zwischenzeitlich beschildert worden.
2. TOP 6 Herr
Brauer Fahrradabstellanlage Bahnhofsausgang
West
ÖS BauA 23.11.2017
Antwort Frau Bauer
Herr Brauer bittet die
Verwaltung, die Kosten für eine Videoüberwachung einschließlich Folgekosten zu
ermitteln und dem Ausschuss zur Abwägung vorzulegen.
Antwort Frau Bauer vom 10.01.2018
Herr Zunker ist zuständig für die Videoüberwachung
in Parkhäusern. Er berichtet, dass Fahrradparker nicht überwacht werden dürfen.
Lediglich Betriebsabläufe dürfen aus
Datenschutzgründen aufgenommen werden.
Das bedeutet Schrankenanlagen, Kassenbereiche und
Treppenhäuser dürfen überwacht werden.
Mitte des Jahres soll eine Gesetzesänderung zu
diesem Thema erfolgen.
Die Kosten für die Installierung der
Videoüberwachung würden ca. 10.000,00 € betragen. Folgekosten konnten nicht hinreichend
genau ermittelt werden.
3. TOP 10 Herr
Meier WC-Busbahnhof
ÖS BauA 23.11.2017 hier: Notrufknopf
Antwort Frau Kurzinsky
Herr Meier erklärt, dass
ein Mitglied des Beirates für Menschen mit Behinderung den Notrufknopf am
Busbahnhof-WC ausprobiert habe. Er habe festgestellt, dass auch nach 7 Minuten
noch niemand gekommen sei.
Herr Dr. Vennekötter
erklärt, dass dies kein Notrufknopf sei, der einem Alarmsystem angeschlossen
wurde. Der Notrufknopf löse nur eine Signalleuchte im Außenbereich aus. Er
erklärt, dass im Inneren des WCs noch darauf hingewiesen werden müsse, das der
Notrufknopf nur die Signalleuchte auslöse und keinem Alarmsystem angeschlossen
sei. Herr Dr. Vennekötter nimmt die Anregung mit.
Antwort Frau Kurzinsky
Das Behinderten-WC am ZOB ist mit 3 Notrufknöpfen
ausgestattet. Diese Notrufanlagen dienen lediglich dazu, die Umgebung vor Ort
auf einen Notfall durch eine Warnleuchte und ein akustisches Signal aufmerksam
zu machen. Der Notruf läuft nirgendwo auf. Nur wenn ein Notruf irgendwo
aufgeschaltet ist, wird dieses an dem Notrufknopf vermerkt.
Man kann die Busfahrer/-innen, die sich regelmäßig
in diesem Bereich aufhalten, auf den Notruf hinweisen und dafür
sensibilisieren. Zufällige Fahrgäste sind nur im Rahmen der allgemeinen
Hilfeleistung zu erreichen.
Laut Rücksprache mit der Herstellerfirma ist eine
Anpassung in der Lautstärke nicht möglich. Anlagen dieser Art entsprechen dem
allgemeinen Standard.
4. TOP 7 Herr
Frau Scheinig Nachtabschaltung der Straßen-
ÖS BauA 15.11.2017 beleuchtung
Antwort Herr Roling
Frau Scheinig fragt zum
Thema Nachtabsenkung, ob es Aussagen gebe, in wie vielen Gemeinden diese noch
praktiziert werde und was es an effektivem Einsparpotenzial gebe.
Antwort Herr Roling
Die Nachtabschaltung wird seit 2005 so geregelt,
dass in den Nächten von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag, in den
Nächten vor gesetzlichen Feiertagen und von Donnerstag vor Rosenmontag bis
Aschermittwoch keine Einschränkung der Beleuchtung erfolgt. In den übrigen
Nächten wird die Beleuchtung von 01:00 Uhr bis 03:30 Uhr insgesamt
ausgeschaltet (ausgenommen die Beleuchtung der Fußgängerüberwege).
Im Jahr liegt die durchschnittliche Brenndauer ohne
Nachtabschaltung bei rd. 4.200 Std. und mit Nachtabschaltung bei rd. 3.600 Std.
Durch die Reduzierung der Betriebsstunden können in der Straßenbeleuchtung zz.
Stromkosten von jährlich rd. 85.000€ eingespart werden.
Welche Kommunen die Nachtabschaltung in ähnlicher
Form praktizieren ist nicht bekannt. Fragen zur Nachtabschaltung - vor dem
Hintergrund dieses auch umzusetzen - werden aber immer wieder mal von
anderen Kommunen gestellt.