Herr Dr. Vennekötter erklärt zu Punkt 3, dass der Notrufknopf des WCs am Bustreff mit einem optischen und akustischen Signal ausgestattet sei und planmäßig keine externe Benachrichtigung erfolge. Man könne zwar durch ein Hinweisschild darauf aufmerksam machen, dass keine externe Benachrichtigung bei Betätigung des Notrufknopfes stattfinde und nur durch optische und akustische Signale auf die Situation aufmerksam gemacht werde. Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass im Inneren des WCs jedoch schon einige Schilder angebracht seien und er in einem weiteren Schild nicht die Lösung sehe. Deshalb werde man die Busfahrer darauf hinweisen, was es mit dem Signalton auf sich habe, um sie für evtl. Notsituationen zu sensibilisieren.

 

 

 

1.       TOP 17                  Herr Willems                  EKZ Felsenstraße, hier:

          ÖS                         BauA 23.11.2017             Parkplatz für Menschen mit                                                                                   Behinderung bei Fa. Rossmann

                                                         

Antwort Frau Jaske

 

 

Herr Willems weist drauf hin, dass bei der Fa. Rossmann an der Felsenstraße ein Parkplatz für Menschen mit Behinderung fehle.

 

Herr Dr. Vennekötter nimmt dies zur Prüfung mit.

 

 

Antwort Frau Jaske vom 12.01.2018

 

Der Behindertenstellplatz am Fachmarktzentrum Felsenstraße (u. a. Rossmann) ist zwischenzeitlich beschildert worden.

 

 

 

 

 

 

2.       TOP 6                    Herr Brauer                    Fahrradabstellanlage                                                                                   Bahnhofsausgang West

          ÖS                         BauA 23.11.2017                                                                                         

                                                         

Antwort Frau Bauer

 

 

Herr Brauer bittet die Verwaltung, die Kosten für eine Videoüberwachung einschließlich Folgekosten zu ermitteln und dem Ausschuss zur Abwägung vorzulegen.

 

 

Antwort Frau Bauer vom 10.01.2018

 

Herr Zunker ist zuständig für die Videoüberwachung in Parkhäusern. Er berichtet, dass Fahrradparker nicht überwacht werden dürfen.

Lediglich Betriebsabläufe dürfen aus Datenschutzgründen aufgenommen werden.

Das bedeutet Schrankenanlagen, Kassenbereiche und Treppenhäuser dürfen überwacht werden.

 

Mitte des Jahres soll eine Gesetzesänderung zu diesem Thema erfolgen.

 

Die Kosten für die Installierung der Videoüberwachung würden ca. 10.000,00 € betragen. Folgekosten konnten nicht hinreichend genau ermittelt werden.

 

 

 

 

 

3.       TOP 10                  Herr Meier                      WC-Busbahnhof              

          ÖS                         BauA 23.11.2017             hier: Notrufknopf

                                                         

Antwort Frau Kurzinsky

 

 

Herr Meier erklärt, dass ein Mitglied des Beirates für Menschen mit Behinderung den Notrufknopf am Busbahnhof-WC ausprobiert habe. Er habe festgestellt, dass auch nach 7 Minuten noch niemand gekommen sei.

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass dies kein Notrufknopf sei, der einem Alarmsystem angeschlossen wurde. Der Notrufknopf löse nur eine Signalleuchte im Außenbereich aus. Er erklärt, dass im Inneren des WCs noch darauf hingewiesen werden müsse, das der Notrufknopf nur die Signalleuchte auslöse und keinem Alarmsystem angeschlossen sei. Herr Dr. Vennekötter nimmt die Anregung mit.

 

 

Antwort Frau Kurzinsky

 

Das Behinderten-WC am ZOB ist mit 3 Notrufknöpfen ausgestattet. Diese Notrufanlagen dienen lediglich dazu, die Umgebung vor Ort auf einen Notfall durch eine Warnleuchte und ein akustisches Signal aufmerksam zu machen. Der Notruf läuft nirgendwo auf. Nur wenn ein Notruf irgendwo aufgeschaltet ist, wird dieses an dem Notrufknopf vermerkt.

 

Man kann die Busfahrer/-innen, die sich regelmäßig in diesem Bereich aufhalten, auf den Notruf hinweisen und dafür sensibilisieren. Zufällige Fahrgäste sind nur im Rahmen der allgemeinen Hilfeleistung zu erreichen.

 

Laut Rücksprache mit der Herstellerfirma ist eine Anpassung in der Lautstärke nicht möglich. Anlagen dieser Art entsprechen dem allgemeinen Standard.

 

 

 

 

 

 

4.       TOP 7                    Herr Frau Scheinig           Nachtabschaltung der Straßen-

          ÖS                         BauA 15.11.2017             beleuchtung                                                                   

                                                         

Antwort Herr Roling

 

 

Frau Scheinig fragt zum Thema Nachtabsenkung, ob es Aussagen gebe, in wie vielen Gemeinden diese noch praktiziert werde und was es an effektivem Einsparpotenzial gebe.

 

 

 

Antwort Herr Roling

 

Die Nachtabschaltung wird seit 2005 so geregelt, dass in den Nächten von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag, in den Nächten vor gesetzlichen Feiertagen und von Donnerstag vor Rosenmontag bis Aschermittwoch keine Einschränkung der Beleuchtung erfolgt. In den übrigen Nächten wird die Beleuchtung von 01:00 Uhr bis 03:30 Uhr insgesamt ausgeschaltet (ausgenommen die Beleuchtung der Fußgängerüberwege).

 

Im Jahr liegt die durchschnittliche Brenndauer ohne Nachtabschaltung bei rd. 4.200 Std. und mit Nachtabschaltung bei rd. 3.600 Std. Durch die Reduzierung der Betriebsstunden können in der Straßenbeleuchtung zz. Stromkosten von jährlich rd. 85.000€ eingespart werden.

 

Welche Kommunen die Nachtabschaltung in ähnlicher Form praktizieren ist nicht bekannt. Fragen zur Nachtabschaltung - vor dem Hintergrund dieses auch umzusetzen - werden aber immer wieder mal von anderen Kommunen gestellt.