Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Bei 7 Kitas gab es am Tag der Sitzung Änderungsbedarf bezüglich der Belegungszahlen.

Herr Gausmann liest die 7 Änderungen für das Protokoll vor, damit sie im Rahmen des Beschlusses miterfasst werden:

 

Kita St. Joseph/Rodde                       Gruppenform I für Ü3:  1 Kind von I b nach I c

 

Kita St. Mariä-Heimsuchung/

Hauenhorst                                         Gruppenform III:  1 Kind von III a nach III c

 

Kita Gartenstadt                                Gruppenform III integrativ: 1 Kind von  III b nach III c

 

Kita St. Franziskus                            Gruppenform I für U3:  1 Kind von I b nach I c

 

Kita St. Theresia                                Gruppenform I für Ü3:  1 Kind von I a nach I c

 

Kita Herz Jesu                                   Gruppenform I für Ü3:  1 Kind von I c nach I b

 

Kita St. Marien/Mesum                      Gruppenform III a:  + 1 Kind

                                                            Gruppenform III c:  + 1 Kind

 

Zudem weist Herr Gausmann darauf hin, dass es noch nicht gelungen ist die langfristige Überbelegung von Kitas und die Anzahl der abgelehnten Interessensbekundungen (149) für eine institutionelle Form der Betreuung zu reduzieren.

 

Für das Kitajahr 2018/2019 wird mit 290 Kindertagespflegeplätzen geplant. Die Erfahrungen zeigen, dass die Plangröße ausreicht um die rechtlichen Betreuungsansprüche abzudecken, da einige Eltern sich entscheiden, ihr Kind ein Jahr zu Hause zu betreuen.

 

Nach dem Hinweis darauf, dass auch Loslösegruppen einige Bedarfe abdecken, bittet Frau Paege die Verwaltung herauszuarbeiten, ob eine Erhöhung der Betreuungszeit von 13,5 auf 15 Stunden möglich ist.


Beschluss:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt den im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung im Benehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen erarbeiteten Ergebnissen für jede einzelne Kindertageseinrichtung (Anlage 1) zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für das Kindergartenjahr 2018/2019 zu.

 

  1. Gleichzeitig wird den Trägern im Vorgriff auf den noch zu erstellenden Bewilligungsbescheid das notwendige Budget garantiert, um auf dieser Basis zeitnah die Betreuungsverträge mit den Eltern schließen zu können.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss erteilt der Verwaltung des Jugendamtes den Auftrag, kommende Änderungen für das Kindergartenjahr 2018/19 zu prüfen und im Einvernehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen bei der Belegung zu berücksichtigen.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem von der örtlichen Jugendhilfeplanung ermittelten Bedarf an Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege zu.

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig