Bei 7 Kitas gab es am Tag
der Sitzung Änderungsbedarf bezüglich der Belegungszahlen.
Herr Gausmann liest die 7
Änderungen für das Protokoll vor, damit sie im Rahmen des Beschlusses
miterfasst werden:
Kita St. Joseph/Rodde Gruppenform I für Ü3: 1 Kind von I b nach I c
Kita St. Mariä-Heimsuchung/
Hauenhorst Gruppenform III: 1 Kind von III a nach III c
Kita Gartenstadt Gruppenform III integrativ: 1 Kind von III b nach III c
Kita St. Franziskus Gruppenform I für U3: 1 Kind von I b nach I c
Kita St.
Theresia Gruppenform I für Ü3: 1 Kind von I a nach I c
Kita Herz Jesu Gruppenform I für Ü3: 1 Kind von I c nach I b
Kita St.
Marien/Mesum Gruppenform
III a: + 1 Kind
Gruppenform III c: + 1 Kind
Zudem weist Herr Gausmann
darauf hin, dass es noch nicht gelungen ist die langfristige Überbelegung von
Kitas und die Anzahl der abgelehnten Interessensbekundungen (149) für eine
institutionelle Form der Betreuung zu reduzieren.
Für das Kitajahr 2018/2019
wird mit 290 Kindertagespflegeplätzen geplant. Die Erfahrungen zeigen, dass die
Plangröße ausreicht um die rechtlichen Betreuungsansprüche abzudecken, da
einige Eltern sich entscheiden, ihr Kind ein Jahr zu Hause zu betreuen.
Nach dem Hinweis darauf,
dass auch Loslösegruppen einige Bedarfe abdecken, bittet Frau Paege die Verwaltung
herauszuarbeiten, ob eine Erhöhung der Betreuungszeit von 13,5 auf 15 Stunden
möglich ist.
Beschluss:
- Der Jugendhilfeausschuss stimmt den im
Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung im Benehmen mit den Trägern der
Kindertageseinrichtungen erarbeiteten Ergebnissen für jede einzelne
Kindertageseinrichtung (Anlage 1) zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes
(KiBiz) für das Kindergartenjahr 2018/2019 zu.
- Gleichzeitig wird den Trägern im
Vorgriff auf den noch zu erstellenden Bewilligungsbescheid das notwendige
Budget garantiert, um auf dieser Basis zeitnah die Betreuungsverträge mit
den Eltern schließen zu können.
- Der Jugendhilfeausschuss erteilt der
Verwaltung des Jugendamtes den Auftrag, kommende Änderungen für das
Kindergartenjahr 2018/19 zu prüfen und im Einvernehmen mit den Trägern der
Kindertageseinrichtungen bei der Belegung zu berücksichtigen.
- Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem
von der örtlichen Jugendhilfeplanung ermittelten Bedarf an
Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig