Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

I/A/0250


Beschluss:

 

Folgende Straßen, sowie die Fuß- und Radwege, werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. September 1995 (StrWG NW – GV NW S. 1028, Ber. in GV NW 2003 S. 766) für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

1.     Mutter-Theresa-Straße

 

2.     Am Schultenhof

 

3.     Fuß- und Radweg zwischen Am Schultenhof und Schulten Sundern

 

4.     Fuß- und Radweg zwischen Am Schultenhof und Neue Stiege

 

Die vg. Straßen und die Fußwege erhalten die Eigenschaft von Gemeindestraßen nach § 3 Abs. 1.3 des Straßen- und Wegegesetzes. Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 47 des Straßen- und Wegegesetzes die Stadt Rheine. Die Übersichtspläne sind Bestandteile dieser Widmungsverfügung. Die als Fußwege dargestellten Flächen werden nur für den öffentlichen Fußgänger- und Radfahrerverkehr gewidmet.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig