Sitzung: 21.02.2008 Bau- und Mobilitätsausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 129/08
I/A/0250
Beschluss:
Folgende Straßen, sowie die Fuß- und Radwege, werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. September 1995 (StrWG NW – GV NW S. 1028, Ber. in GV NW 2003 S. 766) für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
1. Mutter-Theresa-Straße
2. Am Schultenhof
3. Fuß- und Radweg zwischen Am Schultenhof und Schulten Sundern
4. Fuß- und Radweg zwischen Am Schultenhof und Neue Stiege
Die vg. Straßen und die Fußwege erhalten die Eigenschaft von Gemeindestraßen nach § 3 Abs. 1.3 des Straßen- und Wegegesetzes. Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 47 des Straßen- und Wegegesetzes die Stadt Rheine. Die Übersichtspläne sind Bestandteile dieser Widmungsverfügung. Die als Fußwege dargestellten Flächen werden nur für den öffentlichen Fußgänger- und Radfahrerverkehr gewidmet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig