Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

Frau Karasch erklärt, dass sich dieser Tagesordnungspunkt mit der Struktur des Verfahrens und nicht mit den Inhalten des Bieterverfahrens beschäftige und ein Ergebnis der Beschlussfassung aus der Sitzung vom November 2017 sei. Im letzten November habe es den Auftrag gegeben, die Möglichkeit einer Entwicklung der Mensing-Fläche durch einen Investor zu prüfen. Hierfür habe man mit dem Büro Post und Welters das Bieterverfahren beleuchtet und das Thema anhand einer Präsentation für die Entscheidung aufbereitet. Frau Karasch erklärt, dass es wichtig sei, die Struktur des Verfahrens zu verstehen, damit die daraus erforderlichen Beschlüsse korrekt abgeleitet und getroffen werden können.

                                                             

Herr Welters erklärt nachfolgend die Struktur zum Bieterverfahren.  

(Die Präsentation ist als Anlage der Vorlage enthalten.)

 

Frau Karasch erklärt, dass im Bieterverfahren die inhaltlichen Rahmenbedingungen und die verschiedenen Aspekte definiert und im Verfahren auch genau benannt werden müssen. Sie weist darauf hin, dass dies die Rahmenbedingungen seien, die im nichtöffentlichen Teil der Sitzung festgelegt bzw. diskutiert werden müssen.

 

Herr Viehoff erklärt, dass er sich mit den liegenschaftlichen und eigentumsrechtlichen Rahmenbedingungen im Rahmen des Bieterverfahrens befasst habe. Er weist darauf hin,  dass man einen Gebäudekörper habe, der auf drei Grundstücken mit unterschiedlichen Eigentumsverhältnissen errichtet wurde und es je nach Ausbildung unterschiedlich rechtliche Abhängigkeiten gebe. Das Hertie-Gebäude stehe im Alleineigentum der Stadt Rheine, wo es nur geringe rechtliche Abhängigkeiten z. B. eingerichtete Wegerechte mit den anderen Eigentümern vom Rathauszentrum I und II gebe. Weiter erklärt Herr Viehoff, dass die Gebäude Rathauszentrum I und II in Teileigentum stehen, wobei es im Rathauszentrum I -10 Eigentümer und im Rathauszentrum II -  3 Eigentümer gebe. Wenn baulichen Veränderungen an Teileigentumsanteilen erfolgen sollen, bedürfen diese der Zustimmung aller Teileigentümer, was oft zu langen Abstimmungsgesprächen führe. Er erklärt, dass es neben den grundbuchlichen Belastungen auch die sog. Gemeinschaftsordnung gebe, die das Verfahren unter den Teileigentümern regle. Zum speziellen Fall erklärt Herr Viehoff, dass die Stadt Rheine auch ohne die erworbenen Treveria-Teileigentumsanteile mit der Stadtbücherei zu einem Teileigentumsanteil von 51 % am Rathauszentrum II beteilig sei. Wenn zukünftig bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum, wie z. B.  den Wegebeziehung, den Außenfassaden oder den Fenstern erfolgen sollen,  sei die Stadt Rheine mit dem v. g. Prozentsatz beteiligt, egal ob ein Investor oder die Stadt Rheine selber tätig werde. Es werden trotzdem Kostenbeteiligungen entstehen, auch wenn dieses Teileigentum zukünftig in ein Bieterverfahren gegeben werde. Herr Viehoff erklärt, dass Regelungen, die für Hertie im Rahmen eines Bieterverfahrens erforderlich werden, noch relativ einfach händelbar seien. Dies sehe beim Rathauszentrum II ganz anders aus, wobei hier im Vorfeld alles erst mit den weiterenTeileigentümern geklärt und abgestimmt werden müsse, da diese immer ein Veto-Recht haben.

 

Frau Karasch erklärt, dass die Rahmenbedingungen für das Bieterverfahren klar sein müssen und man für den Teil des Rathauszentrums II  im Verfahren nur die rechtlichen Grundlagen beschreiben könne. Um weiter konkrete Angaben machen zu können, bedarf es einer vorausgehenden Abstimmung, da es viele Abhängigkeiten gebe, die erst später geklärt werden können. Dadurch sei eine konkrete Kalkulation und Planung für einen Investor außerordentlich schwierig und fast nicht möglich. Frau Karasch weist darauf hin, dass man für den Teil Hertie in den letzten Jahren umfassend Eckdaten für das Bieterverfahren ermittelt habe, die im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschlossen werden sollen. Hier habe es Untersuchungen u.a. zum Schadstoffvorfall im Gebäude, den Abbruchkosten, aber auch zu städtebaulichen und verkehrlichen Aspekten gegeben. Sie erklärt, dass es schwieriger werde, wenn man die baulichen und objektbezogenen Inhalte vom Treveria-Miteigentumanteil für ein Bieterverfahren aufbereiten und beschreiben müsse. Weiter weist Frau Karasch darauf hin, dass es eine konkrete Vorplanung für die Verwendung als Rathausnutzung gebe, wobei vorher geklärt werden müsse, wie z. B. die Herstellung der Fuge und die Neuerstellung der Wegebeziehungen aussehen sollen. Die Rahmenbedingungen müssen in baulicher und objektbezogener Sicht für den Bereich weiter aufbereitet werden, wobei, aufgrund der Abhängigkeit zu den Teileigentümern, einige Punkte konkret noch nicht geklärt werden können. Des Weiteren müssen zeitliche Rahmenbedingungen konkret definiert werden, da beide Objekte aus den o.g. Gründen in Abhängigkeit zueinander stehen. Zu den zeitlichen Rahmenbedingungen erklärt Frau Karasch, gebe es auch Abhängigkeiten und Vorgaben zu förderrechtlichen Rahmenbedingungen. Um im Rahmen der Städtebauförderung förderfähig zu sein, müsse die öffentliche Nutzung einen Quartiersbezug haben und der gesamten Bereich eine Entwicklung mit einem städtebaulichen Bezug zeigen. Die öffentliche und die private Nutzung müsse voneinander abgegrenzt werde, da nur die Maßnahmen förderfähig seien, die der Öffentlichkeit dienen, öffentlich zugängig seien und den Vorteil für eine Quartiersentwicklung mitbringen. Frau Karasch erklärt, dass es keine Fördermittel geben werde,  wenn ein Dritter, auch für eine öffentliche Nutzung etwas herstelle und dies dann über eine Rückmietung wieder zur Verfügung stelle, da dies nur dem wirtschaftlichen Vorteil des Vermieters diene.

 

Herr van Wüllen erklärt zu den Rahmenbedingungen, dass in der Studie vom Büro Schulten, Stadt- und Raumplanung für Hertie, das Rathauszentrum II und dem Umfeld sehr ausführliche städtebauliche und verkehrliche Bedingungen ermittelt wurden. Es sei festgestellt worden, dass durch die fehlende Belichtbarkeit der Baukörper und somit der fehlenden Nutzbarkeit in Teilbereichen, empfohlen werde, die Baukörper zu trennen und auf jeden Fall die Wegeführung neu zu überdenken. Aus städtebaulicher Sicht sei die Trennung beider Gebäude sehr wichtig. Im Ergebnis aller dargestellten Rahmenbedingungen empfiehlt Herr van Wüllen vorrangig aus verfahrensrechtlichen und inhaltlichen Gründen beide Verfahren, Hertie und Rathauszentrum II, unabhängig vom Umgang mit der Mensing-Fläche, voneinander zu trennen, da man ansonsten Gefahr laufe, das Verfahren formalrechtlich nicht durchzubekommen und dann keine vergleichbaren Angebote zu erhalten. Weiter stellt Herr van Wüllen die verschiedenen Varianten zum Umgang mit den Mensing-Flächen anhand der Präsentation vor. Er weist darauf hin, dass es ein Trugschluss sei, zu glauben, wenn man die Mensing-Fläche verkaufe, man keine Kosten und Pflichten habe, da jemand anders sich kümmern werde. Er erklärt, dass alleine durch den Abriss des Hertie-Gebäudes, durch die räumlichen Zusammenhänge, Kosten entstehen werden. Zum einen gebe es hierbei Zugriffsrecht eines Investors, der seine Mitteileigentümer zu Kosten heranzuziehen werde. Herr van Wüllen erklärt, dass man dann mit privaten Investoren über Folgekosten und Umfeldkosten verhandeln müsse. Aus Erfahrung empfehle Herr van Wüllen, den eingeschlagenen Weg, wie im nächsten Tagesordnungspunkt vorgeschlagen, weiter zu verfolgen.

 

Frau Karasch erklärt, dass die Formulierungen und Argumente für die Trennung der Verfahren, nicht gleichzusetzten seien, mit einer Empfehlung, zwei Ausschreibungen durchzuführen. Es sei die Empfehlung der Verwaltung, die Objekte zu trennen und nur die Hertie-Immobilie in das Bieterverfahren zu geben. Sie weist darauf hin, dass diese Entscheidung über das weitere Verfahren im nichtöffentlichen Teil Gegenstand der Beschlussfassung sein werde. Sie weist darauf hin, dass die Gründe, wie z.  B. die Rechtssicherheit, in der Verfahrensdurchführung generell für eine Trennung der Verfahren sprechen. Die fehlende Festlegbarkeit der Vorgaben, die aufgrund vieler Abhängigkeiten, Mitbestimmungsrechte und generellen Rechten für das Rathauszentrum II bestehen, habe zu diesem Ergebnis geführt. Im Gegensatz hierzu ist die Hertie-Fläche wesentlich besser am Markt zu platzieren, da diese eigentumsrechtlich, inhaltlich und wirtschaftlich klar strukturiert und somit gut zu vermarkten sei. Frau Karasch weist darauf hin, dass dies die Aspekte seien, die zu der Beschlussempfehlung im nichtöffentlichen Teil geführt haben.

 

Herr Doerenkamp erklärt, dass die Verwaltung von einem Prüfauftrag vom 23.11.2017 ausgegangen sei. Er könne aber nur nachfolgenden Beschluss erkennen: „ Bei der Entwicklung der Kriterien für das Bieterverfahren ist die Möglichkeit, das Investoren beide Grundstücksteile erwerben und entwickeln können, zu berücksichtigen.“  Dieser Auftrag, der vom Bauausschuss ausgesprochen wurde, sei aus seiner Sicht nicht umgesetzt worden. Es habe einen Auftrag zur Entwicklung von Kriterien für das Bieterverfahren gegeben, um die Möglichkeit zu berücksichtigen, dass Investoren beide Grundstücksteile erwerben können. Herr Doerenkamp erklärt, dass wenn ein Investor beide Grundstücksteile erwerben möchte, die Stadt ihren Grundstücksanteil verkaufe würde. Somit sei die Stadt dann aus seiner Sicht nicht mehr als Teileigentümer am Rathauszentrum beteiligt. Darüber hinaus weist Herr Doerenkamp darauf hin, dass bei den sehr detaillierten Studien, auch einige Grundsatzentscheidungen in den Ausschüssen zu treffen seien. Weiter seien erhebliche städtebauliche Voraussetzungen dargelegt worden, wozu der Stuk noch nicht einmal beteiligt wurde. Somit könne man noch nicht wissen, ob der Stuk einen entsprechenden Bebauungsplan verabschieden werde, der dem Ganzen Rechnung trage. Aus seiner Sicht müsse der Stuk vorzeitig mit eingebunden werden, da dort die Fachleute für die Stadtentwicklung seien. Weiter müsse der Haupt- und Finanzausschuss beteiligt werden, um im Vorfeld zu klären, ob die zusätzliche Fläche, die man sich als Bürofläche oder Rathauserweiterung vorstelle, mitgetragen werde. Herr Doerenkamp erklärt, dass die Studie die Wünsche der Stadtverwaltung darstelle und nicht das, was von Seiten des Rates umgesetzt und mit Finanzmitteln hinterlegt werden soll.

 

Frau Karasch erklärt, dass man gerade in der Präsentation Schritt für Schritt aufgezeigt habe, warum die Vermarktung beider Teile nach Meinung der Verwaltung nicht zielführend sei und auch nicht funktionieren werde. Sie gehe davon aus, dass es auch die Aufgabe der Verwaltung und der Fachleute sei, zu erarbeiten und aufzuzeigen, was passieren werde, wenn man an diesem Beschluss festhalte, da es weder in rechtlicher noch in faktischer Hinsicht zielführend sei, dies so umzusetzen. Natürlich könne sich der Ausschuss darüber hinwegsetzen und trotz all der aufgezeigten Inhalte, die Planung anders weiterverfolgen. Bezüglich der Zuständigkeit erklärt Frau Karasch, dass der Bauausschuss der federführende Ausschuss für die Projekte des Rahmenplans Innenstadt sei. In der Vergangenheit seien die verschiedenen Bausteine, die jetzt für die Rahmenbedingungen des Bieterverfahrens in die Konkretisierung mit eingeflossen seien, komplett im Bauausschuss vorberaten worden. Wenn diese Aspekte nun auch noch im Stuk beraten werden sollen, wäre es erforderlich, die Ergebnisse der städtebaulichen Studie, der Verkehrsplanung, der Abbruchgutachten und all das, was im politischen Arbeitsgremium und im Bauausschuss schrittweise bis zur heutigen Präsentation vorberaten wurde, noch einmal im Stuk nachzuholen. Es würde dadurch in keiner Weise das Verfahren beschleunigt, sondern das Verfahren würde durch diese Wiederholung der bereits abgearbeiteten Informationen und Beratungsschritte deutlich verlangsamt und verlängert werden.

 

Herr Bems erklärt, dass er es richtig finde, wenn die Verwaltung auf rechtliche Risiken hinweise und nicht sehenden Auges ein rechtliches Risiko in Kauf nehme. Er erklärt, dass die Mitglieder der SPD auf jeden Fall rechtliche Risiken vermeiden möchten und ein klares Verfahren sauber abgearbeitet werden soll. Weiter möchte man die Verwaltungsteile, die zurzeit in andere Gebäude zur Miete ausgelagert seien, wieder zurückholen und Mieten vermeiden. Wenn man dieses Projekt einem Investor übergeben würde, wäre die Möglichkeit, Mieten zu vermeiden vertan. Wie in der Präsentation dargestellt, werden die Mietpreise, die ein Investor nehmen könne, wesentlich höher sein, als die jetzt gezahlten Mieten und eine Zusammenführung der Verwaltungsteile nicht mehr möglich. Herr Bems erklärt, dass die SPD eine städtebaulich ansprechende Lösung mit einer entsprechenden Nutzung erzielen möchte, wobei dies für die Vermarktung der Hertie-Immobilie und für eine eigene Entwicklung des Rathauszentrums II spreche. Weiter sollte man die Gestaltung des Staelschen Hofes in die zeitliche Planung mit einbeziehen, um so wenig zusätzliche Belastung für die Anwohner zu bekommen.

 

Herr Ortel erklärt, dass er im Moment die Aufregung nicht nachvollziehen könne, da es hier beim Beschlussvorschlag um eine Kenntnisnahme gehe. Er erkenne hier keine Anzeichen für eine Rathauserweiterung oder eine Nutzung als Ratssaal. Die Verwaltung habe sehr detailliert Ausführungen zu Gefahren und Schwierigkeiten aufgezeigt, die in dem angedachten Verfahren stecken. Herr Ortel erklärt, dass er dies als Denkmodelle, die vorgestellt werden sollen, verstehe. Wie diese später politisch bewertet werden und wie man damit umgehe, stehe jetzt  noch nicht zur Debatte.

 

Herr Viehoff erklärt noch einmal zu den Eigentumsverhältnissen, dass es sich beim Rathauszentrum II um 3 Teileigentümer handle, wobei es insgesamt 7 Teileigentumsanteile gebe. Zur Treveria-Fläche gehören 4 Teileigentumsanteile, 2 Anteile existieren für private Ladenlokale und 1 Anteil bestehe für die Stadt Rheine (Stadtbücherei). Herr Viehoff weist darauf hin, dass bei einem Verkauf der  Treveria-Anteile die Stadt Rheine immer noch mit 51 % Teileigentumsanteilen am Rathauszeitrum II beteilig sei. Weiter erklärt er, dass bei einem Umbau der Fläche, eine Mehrheit von 75 % der Teileigentümer einem geplanten Umbau zustimmen müsse.

 

 

 

 

 

Ergänzung außerhalb des Protokolls von Herrn Viehoff:

Auf volle Prozentpunkte gerundet verteilen sich die Teileigentumsanteile im Rathauszentrum 2 wie folgt:

-          Stadt Rheine (Stadtbücherei): 51 %

-          Treveria (ehem. Mensing, Lotto, Blumen): 41 %

-          Bäcker / Metzger: 8 %

 

Herr Löckener erläutert, dass der Staelsche Hof als Einzelmaßnahme im Rahmenplan Innenstadt zur Umsetzung  in 2021/22 geplant sei. Weiter erklärt er, dass im City- und Nadorff-Haus 835 qm Bürofläche für die Verwaltung angemietet sei. Solange die Büroflächen von der Stadt belegt werden, haben die Eigentümer keinen Ansporn an den 40-50 Jahre alten Gebäuden etwas zu verändern. Herr Löckener erklärt, dass ein Antrag für das Fassadenprogramm zwar vorliege, man dadurch nur die Fassade verschöne, dies aber nichts an den schlecht isolierten und undichten Gebäude ändere. Herr Löckener erklärt, dass es der Grundgedanke des Rahmenplans Innenstadt sei, dass öffentliche Investitionen private Investitionen nach sich ziehen sollen.

 

Herr Beckmann erklärt, dass die CDU die Möglichkeit offen halten möchte, dass ein Investor auch beide Teile erwerben könne. In der ersten Bekanntmachungs- und Bewerbungsphase könne immer noch ein Text geschrieben werden, dass eine Fläche z.B. vermarktet, gestaltet etc. werden soll, wobei man nicht die Nutzung der Flächen vorgeben müsse. Ab der Phase II müsse die Planung konkreter werden, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Aus seiner Sicht gebe es in der Phase I-II immer noch die Möglichkeit, einen  Investor mit einer guten Idee zu berücksichtigen. Erst danach gehe es in die konkrete Phase III.

 

Herr Dr. Konietzko erklärt, dass es hier um ein sehr bedeutungsvolles Thema gehe, was die ganze Stadt betreffe. Er möchte wissen, da das Rathausgebäude 40 Jahre alt ist und ein Gebäude nach 30 Jahren schon abgeschrieben sei, ob die Digitalisierung wie z. B. Breitbandausbau bei der Planung mit berücksichtigt werde. Wenn man jetzt nicht eine Vorbildfunktion in Bezug auf EDV-Infrastruktur, Informationstechnologie übernehme, werde man in Zukunft ein großes Problem haben. Herr Dr. Konietzko erklärt, dass die CDU diese und andere Themen in weiteren Gesprächen vorab noch klären möchte.

 

Herr Welters erklärt, dass in dem Moment, wo man die Hertie-Fläche mit der Mensing-Fläche verknüpfe und gleichzeitig erkläre, dass die Mensing-Fläche u. U. eine öffentliche Nutzung erhalten solle, das sämtliche Vergabeverfahren nach den Vorgaben des öffentlichen Vergaberechtes abgewickelt werden müssen. Weiter müsse genau definieren werden, was genau mit den Flächen geschehen soll und was nicht. Wenn ein Investor sich mit der Mensing-Fläche beschäftigen soll, sei er nur Teileigentümer und müsse sich für bauliche Maßnahmen mit den anderen Teileigentümern auseinandersetzen. Herr Welters erklärt, dass er sich ziemlich sicher sei, dass man für diese komplizierte Struktur keinen Investor finden werde.

 

Frau Scheinig erklärt zur Aussage von Herrn Beckmann, dass sie nicht verstehen könne, dass er in den Phasen I und II noch Möglichkeiten zu variieren sehe. Sie erklärt, dass man in der Phase 0 –Vorbereitungsphase-die Grundlagen für ein Bieterverfahren schaffen müsse. Man könne nicht in der Phase I plötzlich selektieren und sagen, wir nehmen einige Bieter aus dem Verfahren heraus, um die Grundlagen des Verfahrens noch einmal zu ändern und dann mit anderen Grundlagen in die Phasen I+II zu gehen. Sie erklärt, dass man dadurch ein unsauberes Verfahren erhalte und sich rechtlich angreifbar mache. Für eine Argumentation müsse man sich im Klaren sein, dass in der Phase 0, der Vorbereitungsphase, die Grundlagen gelegt werden, welche später dann für alle weiteren Phasen durchgezogen werden müssen.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt die Ergebnisse zu seinem Prüfauftrag vom 23.11.2017 und die daraus resultierende Empfehlung der Verwaltung zur Trennung der Verfahren zur Entwicklung des Standortes ehem. „Hertie“ (B 4) und der ehem. „Mensing-Flächen“ im Rathaus-Zentrum 2 sowie die Empfehlungen der Verwaltung zur Entwicklung der „Mensing“-Flächen zur Kenntnis.

 


Abstimmungsergebnis:                  Kenntnisnahme