Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Herr Mau fragt, teilt mit, dass in der artenschutzrechtlichen Begutachtung berichtet worden sei, dass zwei Gebäude abgerissen wurden, bevor das Vorhandensein von geschützten Fledermausarten geprüft werden konnte.

Frau Karasch teilt mit, dass keine Verpflichtung bestehe, vor Erteilung einer Abrissgenehmigung die artenschutzrechtliche Begutachtung durchführen zu lassen.

Aufgrund von unterschiedlichen Zuständigkeiten komme es zu solch unbefriedigenden Situationen.

 

Herr Doerenkamp berichtet über die Gründe für das Abstimmungsergebnis im Fachausschuss.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

II.       Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB sowie § 13 Abs. 2 Nrn. 1, 2 und 3 BauGB

 

billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

Abstimmungsergebnis:              38 Ja-Stimmen

                                                       3 Nein-Stimmen

                                                       1 Stimmenthaltung

 

 

III.      Änderungsbeschluss gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB

 

Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird festgestellt, dass

 

a)         durch den Wegfall der textlichen Festsetzung Nr. 1 „Festsetzung zur Vermeidung von Verbotstatbeständen“ die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,

b)         die Öffentlichkeit durch diese marginale, redaktionelle Änderung nicht betroffen ist sowie

c)         die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch diese Änderung nicht berührt sind.

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die unter Punkt a) beschriebene Änderung des Entwurfes des Bebauungsplanes nach den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange).

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

 

 

 

IV.     Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung

wird der Bebauungsplan(es) Nr. 343, Kennwort: "Kita Bühnertstraße", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

Es wird festgestellt, dass der Bebauungsplan Nr. 343, Kennwort: "Kita Bühnertstraße", der Stadt Rheine aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt worden ist und demzufolge der Flächennutzungsplan keiner Anpassung im Wege der Berichtigung bedarf.


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig bei 1 Stimmenthaltung