Herr Riekenberg und Herr
Berfelde von der WRG Group stellen die als Anlage 1 zur Niederschrift
beigefügte Präsentation vor.
Herr Kaisel bezieht sich
auf die Frage der Befangenheit von Ratsmitgliedern mit Sitz im Aufsichtsrat der
Stadtwerke. Sollte er sich dafür entscheiden, während des Konzessionsverfahrens
sein Aufsichtsratsmandat auszuüben, dürfe er sich in der Fraktion, im Rat und
im Haupt- und Finanzausschuss nicht an dem Verfahren beteiligen. Er möchte
wissen, ob er die Tagesordnung dann auch nicht zugestellt bekommen dürfe.
Herr Berfelde antwortet,
dass die Tagesordnungspunkte keine Auskunft über den genauen Inhalt gäben und
die Zustellung der Tagesordnungspunkte insoweit unkritisch sei.
Herr Berfelde erläutert,
dass es sich um einen Geheimwettbewerb handele und eine strikte Trennung
zwischen Kommune und Stadtwerke vorzunehmen sei.
Herr Krümpel ergänzt, dass
der Städte- und Gemeindebund eine Empfehlung ausgesprochen habe, dass die
Aufsichtsratsmitglieder, die ihr Mandat im Aufsichtsrat nicht ruhen lassen,
keinen Zugriff auf die politischen Vorlagen erhalten dürfen.
Auf Nachfrage von Herrn
Azevedo erläutert Herr Berfelde, warum eine Inhouse-Vergabe rechtlich nicht möglich
sei.
Herr Mau fragt, ob schon
bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.04.2018 eine Erklärung
bezüglich der Ausübung des Rats- oder Aufsichtsratsmandats abgegeben werden
müsse.
Herr Berfelde antwortet,
dass dies wünschenswert wäre, jedoch noch nicht erforderlich sei. In der
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.04.2018 werde eine Matrix
erstellt, die jedem Bewerber zugänglich gemacht werde. Insoweit ist zu diesem
Zeitpunkt noch keine Entscheidung über die weitere Mandatsausübung
erforderlich.
Herr Weßling fragt, ob der
vorgestellte Zeitplan realistisch sei. Herr Riekenberg erläutert, dass der
vorgestellte Zeitplan üblich sei, jedoch durch ggf. zu erwartenden Klagen
deutlich verlängert werden müsste.
Herr Roscher und Herr Ortel
hinterfragt, ab wann die Befangenheit der Aufsichtsratsmitglieder vorläge.
Herr Berfelde erläutert,
dass dies vom gewählten Verfahren abhänge. Sofern während des Verfahrens eine
strikte Trennung zwischen Stadt und Stadtwerke vorgenommen werde, liegt erst
zum Ende des Verfahrens (Auswahl des Bewerbers) Befangenheit vor.
Herr Roscher fragt nach der
Wahrscheinlichkeit, dass ein Großanbieter ein „Dumpingangebot“ abgibt und
dadurch den Zuschlag erhält.
Ferner möchte Herr Roscher
wissen, inwieweit der Pflegezustand des Netzes und die Reaktionszeit auf Störungen
berücksichtigt werden.
Zur Frage der Großanbieter
und der damit verbundenen Gefahr der Monopolisierung erläutert Herr Berfelde,
dass dies nicht geschehen könne, weil alle Bieter den Höchstsatz der Konzessionsabgabe
bieten werden.
Herr Riekenberg erläutert
zur Frage nach dem Pflegezustand, dass bei den Bietern ein vergleichbares Netz
aus dem Bestand abgefragt werde und dort u.a. die Höhe des Pflegeaufwandes und
der Investitionen in das Netz überprüft werden.
Herr Gude fragt, ob durch
eine mögliche Befangenheit von Aufsichtsratsmitgliedern der politische Proporz
ausgehebelt werde.
Herr Berfelde erläutert,
dass alle Aufsichtsratsmitglieder im Aufsichtsrat den Interessen des
Unternehmens zu dienen haben und dies unabhängig von der Parteizugehörigkeit.
Im Rat der Stadt Rheine kann sich durch die Befangenheit der
Aufsichtsratsmitglieder der gewählte politische Proporz „verschieben“, dies sei
bei Befangenheiten einzelner Ratsmitglieder jedoch immer – also auch bei
anderen Entscheidungen - möglich.
Herr Brunsch fragt, ob es
auch dazu kommen könne, dass der Aufsichtsrat nicht mehr beschlussfähig sei.
Herr Berfelde erläutert,
dass durch die Vertretungsregelung bzw. durch eine Verlagerung auf die Gesellschafterversammlung
eine Beschlussunfähigkeit nicht eintreten könne.
Herr Dr. Lüttmann und Herr
Krümpel erläutern, dass eine organisatorische Trennung vorgenommen werde. Herr
Dr. Lüttmann verbleibe im Aufsichtsrat der Stadtwerke. Herr Krümpel leitet die
Vergabestelle.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine
nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.