Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

Herr Riekenberg und Herr Berfelde von der WRG Group stellen die als Anlage 1 zur Niederschrift beigefügte Präsentation vor.

 

Herr Kaisel bezieht sich auf die Frage der Befangenheit von Ratsmitgliedern mit Sitz im Aufsichtsrat der Stadtwerke. Sollte er sich dafür entscheiden, während des Konzessionsverfahrens sein Aufsichtsratsmandat auszuüben, dürfe er sich in der Fraktion, im Rat und im Haupt- und Finanzausschuss nicht an dem Verfahren beteiligen. Er möchte wissen, ob er die Tagesordnung dann auch nicht zugestellt bekommen dürfe.

Herr Berfelde antwortet, dass die Tagesordnungspunkte keine Auskunft über den genauen Inhalt gäben und die Zustellung der Tagesordnungspunkte insoweit unkritisch sei.

Herr Berfelde erläutert, dass es sich um einen Geheimwettbewerb handele und eine strikte Trennung zwischen Kommune und Stadtwerke vorzunehmen sei.

Herr Krümpel ergänzt, dass der Städte- und Gemeindebund eine Empfehlung ausgesprochen habe, dass die Aufsichtsratsmitglieder, die ihr Mandat im Aufsichtsrat nicht ruhen lassen, keinen Zugriff auf die politischen Vorlagen erhalten dürfen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Azevedo erläutert Herr Berfelde, warum eine Inhouse-Vergabe rechtlich nicht möglich sei.

 

Herr Mau fragt, ob schon bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.04.2018 eine Erklärung bezüglich der Ausübung des Rats- oder Aufsichtsratsmandats abgegeben werden müsse.

Herr Berfelde antwortet, dass dies wünschenswert wäre, jedoch noch nicht erforderlich sei. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.04.2018 werde eine Matrix erstellt, die jedem Bewerber zugänglich gemacht werde. Insoweit ist zu diesem Zeitpunkt noch keine Entscheidung über die weitere Mandatsausübung erforderlich.

 

Herr Weßling fragt, ob der vorgestellte Zeitplan realistisch sei. Herr Riekenberg erläutert, dass der vorgestellte Zeitplan üblich sei, jedoch durch ggf. zu erwartenden Klagen deutlich verlängert werden müsste.

 

Herr Roscher und Herr Ortel hinterfragt, ab wann die Befangenheit der Aufsichtsratsmitglieder vorläge.

Herr Berfelde erläutert, dass dies vom gewählten Verfahren abhänge. Sofern während des Verfahrens eine strikte Trennung zwischen Stadt und Stadtwerke vorgenommen werde, liegt erst zum Ende des Verfahrens (Auswahl des Bewerbers) Befangenheit vor.

 

Herr Roscher fragt nach der Wahrscheinlichkeit, dass ein Großanbieter ein „Dumpingangebot“ abgibt und dadurch den Zuschlag erhält.

Ferner möchte Herr Roscher wissen, inwieweit der Pflegezustand des Netzes und die Reaktionszeit auf Störungen berücksichtigt werden.

Zur Frage der Großanbieter und der damit verbundenen Gefahr der Monopolisierung erläutert Herr Berfelde, dass dies nicht geschehen könne, weil alle Bieter den Höchstsatz der Konzessionsabgabe bieten werden.

Herr Riekenberg erläutert zur Frage nach dem Pflegezustand, dass bei den Bietern ein vergleichbares Netz aus dem Bestand abgefragt werde und dort u.a. die Höhe des Pflegeaufwandes und der Investitionen in das Netz überprüft werden.

 

Herr Gude fragt, ob durch eine mögliche Befangenheit von Aufsichtsratsmitgliedern der politische Proporz ausgehebelt werde.

Herr Berfelde erläutert, dass alle Aufsichtsratsmitglieder im Aufsichtsrat den Interessen des Unternehmens zu dienen haben und dies unabhängig von der Parteizugehörigkeit. Im Rat der Stadt Rheine kann sich durch die Befangenheit der Aufsichtsratsmitglieder der gewählte politische Proporz „verschieben“, dies sei bei Befangenheiten einzelner Ratsmitglieder jedoch immer – also auch bei anderen Entscheidungen - möglich.

 

Herr Brunsch fragt, ob es auch dazu kommen könne, dass der Aufsichtsrat nicht mehr beschlussfähig sei.

Herr Berfelde erläutert, dass durch die Vertretungsregelung bzw. durch eine Verlagerung auf die Gesellschafterversammlung eine Beschlussunfähigkeit nicht eintreten könne.

 

Herr Dr. Lüttmann und Herr Krümpel erläutern, dass eine organisatorische Trennung vorgenommen werde. Herr Dr. Lüttmann verbleibe im Aufsichtsrat der Stadtwerke. Herr Krümpel leitet die Vergabestelle.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.