Sitzung: 20.03.2018 Rat der Stadt Rheine
Ein Bürger (1) erkundigt
sich nach der Beantwortung eines Schreibens an den Bürgermeister zur Zukunft
des ÖPNV in Rheine.
Herr Dr. Lüttmann
berichtet, dass die Beantwortung des Schreibens aufgrund der rechtlichen
Komplexität einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen habe und gestern
abgesandt worden sei.
Ein Bürger (2) erkundigt
sich, warum eine von der Gruppe „Bürger für Rheine“ eingereichte Eingabe nicht
auf der Tagesordnung der Ratssitzung stehe.
Herr Dr. Lüttmann verweist
auf TOP 5 der heutigen Sitzung.
Ein Bürger (3) fragt, ob der Bürgermeister verbindlich zusichern
könne, dass es ab 2019 aus finanzieller Not nicht zu einer Überlastung des Fahrpersonals
durch Zweit- oder Drittjobs
komme?
Herr Dr. Lüttmann verweist darauf, dass diese Frage
bereits Teil der schriftlichen Anfrage gewesen sei und demnach auch schriftlich
beantwortet werde.
Eine Bürgerin (4) fragt, ob der jetzige Lohnumfang
(Tariftreue) Bestandteil der eigenwirtschaftlichen Vergabe sei oder gar eine
Betriebsübernahme (Absicherung und Übernahme der Angestellten, des
Fahrpersonals und jetziger Standards) vorgesehen sei.
Herr Dr. Lüttmann verweist darauf, dass auch diese
Frage bereits Teil der schriftlichen Anfrage gewesen sei und demnach auch
schriftlich beantwortet werde.
Ein Bürger (5) fragt, ob der Bürgermeister die Informationspolitik der
Verwaltung zu einem so wichtigen Thema, wie dem Stadtbusverkehr, für
ausreichend halte.
Herr Dr. Lüttmann erläutert, dass es sich um eine
rechtlich komplexe Materie handele zu der in der nächsten öffentlichen Sitzung
des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz weitere
Informationen gegeben werden. Er stellt klar, dass sich der Rat seit längerer
Zeit mit der Thematik intensiv beschäftige und die bisherigen und noch
folgenden Informationen ausreichend seien.
Ein Bürger (6) fragt, ob eine Privatisierung von
öffentlichen Leistungen schon mal erfolgreich gewesen sei.
Herr Dr. Lüttmann erläutert, dass es sowohl positive
als auch negative Beispiele gäbe. Er macht darauf aufmerksam, dass der
Gesetzgeber den eigenwirtschaftlichen Verkehr als vorrangig ansehe.
Ein Bürger (7) fragt, ob der Bürgermeister den
Bürgern im Falle, dass der ÖPNV eigenwirtschaftlich erbracht werde, eine
reibungslose Weiterführung des ÖPNV in Rheine verbindlich zusichern könne,
sollte das private Unternehmen den Verkehr nicht mehr erbringen können.
Herr Dr. Lüttmann verweist darauf, dass auch diese
Frage bereits Teil der schriftlichen Anfrage gewesen sei und demnach auch
schriftlich beantwortet werde.