Ein Bürger (1) erkundigt sich nach der Beantwortung eines Schreibens an den Bürgermeister zur Zukunft des ÖPNV in Rheine.

Herr Dr. Lüttmann berichtet, dass die Beantwortung des Schreibens aufgrund der rechtlichen Komplexität einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen habe und gestern abgesandt worden sei.

 

Ein Bürger (2) erkundigt sich, warum eine von der Gruppe „Bürger für Rheine“ eingereichte Eingabe nicht auf der Tagesordnung der Ratssitzung stehe.

Herr Dr. Lüttmann verweist auf TOP 5 der heutigen Sitzung.

 

Ein Bürger (3) fragt, ob der Bürgermeister verbindlich zusichern könne, dass es ab 2019 aus finanzieller Not nicht zu einer Überlastung des Fahrpersonals durch Zweit- oder Drittjobs komme?

Herr Dr. Lüttmann verweist darauf, dass diese Frage bereits Teil der schriftlichen Anfrage gewesen sei und demnach auch schriftlich beantwortet werde.

 

Eine Bürgerin (4) fragt, ob der jetzige Lohnumfang (Tariftreue) Bestandteil der eigenwirtschaftlichen Vergabe sei oder gar eine Betriebsübernahme (Absicherung und Übernahme der Angestellten, des Fahrpersonals und jetziger Standards) vorgesehen sei.

Herr Dr. Lüttmann verweist darauf, dass auch diese Frage bereits Teil der schriftlichen Anfrage gewesen sei und demnach auch schriftlich beantwortet werde.

 

Ein Bürger (5) fragt, ob der Bürgermeister die Informationspolitik der Verwaltung zu einem so wichtigen Thema, wie dem Stadtbusverkehr, für ausreichend halte.

Herr Dr. Lüttmann erläutert, dass es sich um eine rechtlich komplexe Materie handele zu der in der nächsten öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz weitere Informationen gegeben werden. Er stellt klar, dass sich der Rat seit längerer Zeit mit der Thematik intensiv beschäftige und die bisherigen und noch folgenden Informationen ausreichend seien.

 

Ein Bürger (6) fragt, ob eine Privatisierung von öffentlichen Leistungen schon mal erfolgreich gewesen sei.

Herr Dr. Lüttmann erläutert, dass es sowohl positive als auch negative Beispiele gäbe. Er macht darauf aufmerksam, dass der Gesetzgeber den eigenwirtschaftlichen Verkehr als vorrangig ansehe.

 

Ein Bürger (7) fragt, ob der Bürgermeister den Bürgern im Falle, dass der ÖPNV eigenwirtschaftlich erbracht werde, eine reibungslose Weiterführung des ÖPNV in Rheine verbindlich zusichern könne, sollte das private Unternehmen den Verkehr nicht mehr erbringen können.

Herr Dr. Lüttmann verweist darauf, dass auch diese Frage bereits Teil der schriftlichen Anfrage gewesen sei und demnach auch schriftlich beantwortet werde.